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Beispiele für Frauenrechtsverletzungen
[Tabelle leicht verändert nach: Schmidt-Häuer, Julia: Menschenrechte – Männerrechte – Frauenrechte; LIT: Münster 2002, S. 172] Warum Frauenrechte? Im Lauf des 20. Jahrhunderts hat sich die Situation von Frauen durch Verfassungsänderungen auf nationaler Ebene sowie durch internationale Deklarationen und Dokumente Schritt für Schritt verbessert. In vielen Ländern wurden formal-rechtliche Beschränkungen abgebaut. Besserer Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und politischer Partizipation war die Folge. Trotzdem zeigt sich, dass der Schutz der Frauenrechte keineswegs gesichert ist, und zwar global und unabhängig vom kulturellen Kontext. Frauenrechtsverletzungen sind das Produkt von Gewalt. Das wohl wichtigste Menschenrecht - das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - wird Frauen weltweit und tagtäglich verwehrt. In der Familie, in der Gesellschaft und seitens des Staates sind sie Gewalt in großem Umfang ausgesetzt. Was ist Gewalt an Frauen? Die Besonderheit dieser Form der Gewalt besteht darin, dass sie sich nicht nur gegen eine einzelne Frau, sondern gegen alle Frauen als soziale Gruppe richtet. Gewalt gegen Frauen ist all das, wodurch es Frauen aufgrund ihres Geschlechts verwehrt bleibt, ihre Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten zu realisieren. Sie ist häufig eine Form der Missachtung der Frau, die in einem Maß gesellschaftlich akzeptiert ist, dass sie von Männern teilweise überhaupt nicht wahrgenommen wird, wogegen Frauen sie häufig als notwendiges Übel ihres Frauseins oder als biologisch fundierte Form der Beziehung zwischen Mann und Frau hinnehmen. Man kann strukturelle und personale Gewalt unterscheiden: Unter personaler Gewalt versteht man direkte Angriffe auf den Körper der Frau, wie z.B. Vergewaltigung von Frauen und Mädchen, körperliche Misshandlung oder Frauenmord. Personale Gewalt steht in den meisten Fällen in direktem Zusammenhang mit dem weiblichen Körper, der Reproduktionsfunktion der Frau und ihrer Sexualität. Strukturelle Gewalt äußert sich in der Ideologie der Minderwertigkeit, in Verachtung und im Objektstatus der Frau und ist mit dem Überlegenheitsanspruch des Mannes in vielen gesellschaftlichen Bereichen verbunden. Regierungen reagieren auf geschlechtsspezifische Gewalt nicht
mit vergleichbaren Strafmaßen wie bei anderen Straftaten. Gewalt an Frauen
wurde lange Zeit überhaupt nicht als Menschenrechtsverletzung wahrgenommen,
sondern als "interne" Angelegenheit der einzelnen Staaten und auf
einzelstaatlicher Ebene häufig als "private" Angelegenheit des Opfers
und Täters interpretiert. Das wurzelt in der Unterscheidung der Sphären
"öffentlich" und "privat", die sowohl in traditionell
patriarchalen als auch westlich-bürgerlichen Gesellschaften besteht. [Autorin: Dorette Wesemann, Redaktion: Ragnar Müller] Folgenden Formen von Frauenrechtsverletzungen sind vertiefende Abschnitte gewidmet:
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News II
Produkte II
Unterrichtsmaterial
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