Frauenhandel

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Mädchen- und Frauenhandel

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Problem des Frauenhandels zum Zweck der Prostitution öffentlich. UN-Berichten zufolge sind heute besonders Mädchen und Frauen aus Süd- und Südostasien (Burma, China, Kambodscha, Laos, Nepal, Taiwan, Thailand, Vietnam), Osteuropa (Baltikum, Ukraine) sowie Lateinamerika (Brasilien) gefährdet. Das tatsächliche Ausmaß des Frauenhandels ist schwer abzuschätzen. Allein in Thailand arbeiten lokalen NGOs zufolge 200.000 bis 2 Millionen Frauen als Prostituierte.

Den Frauen wird eine gutbezahlte Arbeit in einem anderen Land versprochen. Hinter der Grenze wird ihnen der Pass abgenommen und sie werden zur Arbeit in Bordellen gezwungen. Sie müssen unter sklavenähnlichen Bedingungen leben und arbeiten, da sie sich bei den Frauenhändlern verschuldet haben, welche die Transport- und alle weiteren Kosten übernommen haben. Die soziale Stigmatisierung, die Gewalt sowie das fremde Land verstärkt die Abhängigkeit der Opfer. Die traditionelle Sohnpräferenz, Not oder Gutgläubigkeit verleitet in manchen Ländern (Kambodscha, Thailand) die Eltern dazu, ihre Mädchen an Händlerringe zu verkaufen. Es kommen aber auch häufig gewaltsame Entführungen von Mädchen und Frauen vor.

Frauenhandel ist ein im Wachstum befindlicher Markt, im Volumen dem Drogen- und Waffenhandel mittlerweile vergleichbar. Dieser Markt nährt sich aus den rassistischen wie auch Machtphantasien westlicher Männer, die ihr Geld ausgeben, um sexuell und/oder allzeit verfügbare Mädchen und Frauen zu besitzen, wie auch an ähnlichen Bedürfnissen der Männer innerhalb der jeweiligen Länder. Der niedrige gesellschaftliche Status der Frauen, die Diskriminierung von geschiedenen, vergewaltigten oder verwitweten Frauen wie auch deren Lebenssituation (kaum Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten, Armut), die sich im Zuge der sozioökonomischen Veränderungen der letzten Jahre noch weiter verschlechtert hat, leisten ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung dieses menschenverachtenden Geschäfts.

Was wird gegen Frauenhandel getan? Seit 1904 gibt es internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Frauenhandels, so u.a. das Internationale Übereinkommen zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen Mädchenhandel vom 18. Mai 1904 (geändert 1949). Das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 verpflichtet seine Mitgliedsstaaten (Stand 1989: 71 Vertragsstaaten) dazu, die Verführung weiblicher Minderjähriger zur Prostitution sowie die erzwungene Prostitution in ihren Ländern unter Strafe zu stellen. Außerdem existiert ein Übereinkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen von 1933 (geändert 1949).

Lokale Gesetze zur Eindämmung der Prostitution werden oft vor allem gegen die Opfer ausgelegt, die als illegale Immigrantinnen und illegale Prostituierte verfolgt werden, während die Zuhälter nach Zahlung von Kaution und Bestechung wieder auf freien Fuß kommen. In vielen Ländern der EU kann sich eine Frau nur dann an ein Gericht wenden, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Selbst wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren z.B. gegen die Händlerringe aussagen wollen, droht ihnen die sofortige Abschiebung in ihr Heimatland. So sind die Frauen ihren Zuhältern ausgeliefert; Strafverfahren gegen Frauenhändler werden zumeist mangels Beweisen eingestellt.

Link:
NGO gegen Frauenhandel: www.stop-traffic.org

[Autorin: Dorette Wesemann, Redaktion: Ragnar Müller]

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