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Menschenrechte

Frauenrechte

Heutige Aktivitäten und Aufgaben der Frauenbewegung

Befanden sich Frauen aus dem Norden und dem Süden auf den ersten beiden Weltfrauenkonferenzen und den parallel stattfindenden NGO-Foren 1975 in Mexiko City und 1980 in Kopenhagen noch auf Konfrontationskurs, so vollzog sich auf dem 1985 in Nairobi stattfindenden Forum eine deutliche Annäherung, die mit einer Aufwertung der Frauenbewegungen aus dem Süden verbunden war. Die Feministinnen des "Südens" sind in der Dachorganisation DAWN (Development Alternatives with Women for a New Era) verbunden.

Durch das unterschiedliche Entwicklungsniveau der Länder setzten Frauen in den westlichen Industrieländern ganz andere Schwerpunkte im Kampf gegen die Diskriminierung als Frauen in den Entwicklungsländern und in Diktaturen. Feministinnen der westlichen Industrieländer setzten zunächst bei den politischen und bürgerlichen Rechten an. Frauenrechtlerinnen aus den Entwicklungsländern legen dagegen den Schwerpunkt auf das Recht auf (ökonomische) Gleichheit und auf die Solidarrechte. Geht es den westlichen Frauen heute vor allem um die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf, die Aufhebung von Rollenzuschreibungen bei der Sozialisation oder begrenzte Karrierechancen, kämpfen Frauen in den weitaus meisten Ländern noch um elementare Bildungsmöglichkeiten, die Teilhabe an der Öffentlichkeit und um den Schutz von Leib und Leben. Diese Interessenunterschiede führen oft zu einer Abgrenzung voneinander.

Heute versuchen Frauenrechtlerinnen, der Vielfalt der feministischen Ansätze gerecht zu werden, die sich aus den kulturellen Traditionen wie auch aus unterschiedlichen sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten in den einzelnen Länder speisen. Darüber hinaus machen sie sich in internationalen Netzwerken für gemeinsame Forderungen stark. Globale Wirtschaftskrise und Umweltzerstörung sind wichtige Themen, durch ihre Bezugnahme auf das Menschenrechtsparadigma konnte die internationale Frauenbewegung neue Stoßkraft gewinnen.

Ein wichtiges Aufgabenfeld der heutigen Frauenbewegung ist die Etablierung von Frauenrechten als festen Bestandteil universell gültiger Menschenrechte im geltenden Völkerrecht. Die Frauenrechte sollen über religiösen und kulturellen Traditionen der einzelnen Länder stehen. Außerdem müssen internationale Sanktionsmöglichkeiten gegen Staaten, die die Frauenrechte nicht achten, durchgesetzt werden. Erste Schritte in diese Richtung sind das "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau", in dem Anti-Diskriminierungsklauseln erstmals zusammengefasst und ein Punkteprogramm zur Abschaffung von Diskriminierungen der Frau vorgeschlagen wurde. Bei der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde Gewalt gegen Frauen erstmals als Menschenrechtsverletzung benannt. 

Bei der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Beijing 1995 steht im Abschlussprotokoll: "Frauenrechte sind Menschenrechte"! Auf die Pekinger Erklärung können sich Frauenbewegungen weltweit berufen, da sie zu fast allen gesellschaftlichen Bereichen konkrete Aktionen von ihren Regierungen einfordern können.

Außerdem konnten einige Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden. 1999 wurde das "Fakultativprotokoll" zum "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" unterschrieben, das Individualklagen ermöglicht. D.h. eine Frau, die in ihrem Land diskriminiert wird, kann beim obersten Gremium, dem Frauenausschuss der UN, die Gleichberechtigung einfordern. Das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag bildet ebenfalls einen wichtigen Fortschritt in Sachen Frauenrechte. Es ist das erste Gericht, das Vergewaltigung von Frauen im Krieg als Menschenrechtsverletzung, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet.

Bei der Implementierung dieser Verträge und Aktionsprogramme werden jedoch auch die Schwierigkeiten und Hemmnisse deutlich, mit denen Frauenrechtlerinnen heute zu rechnen haben. Die Verabschiedung der Aktionsplattform von Beijing wurde bereits kurze Zeit später durch deutliche Kritik teilweise entwertet. Rund 50 islamische und eine Reihe vorwiegend katholisch geprägter Staaten Lateinamerikas sowie der Vatikan, Libanon und Malta meldeten starke Vorbehalte gegen die Passage zum "sexuellen Selbstbestimmungsrecht" an, außerdem lehnten diese Staaten die Forderung ab, die Regierungen sollten Vorschriften über die Strafbarkeit illegaler Schwangerschaftsabbrüche "überdenken". Heute sind religiös motivierte konservative und fundamentalistische Kräfte die härtesten Gegner universeller Frauenrechte. Insbesondere in den islamischen "Gottesstaaten" (Iran, Sudan etc.) werden Frauen entrechtet, in anderen Ländern wie Algerien, Türkei und Ägypten ist der Einfluss der Fundamentalisten in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Doch auch christliche Fundamentalisten besitzen eine große Lobby, beispielsweise in den USA, wo in den letzten Jahren nicht wenige Abtreibungsärzte von radikalen "Lebensschützern" bedroht und sogar erschossen wurden. Die zentrale Aufgabe ist daher ein geeintes Vorgehen von Frauen- und MenschenrechtlerInnen weltweit gegen Fundamentalismus und Gewalt.

[Autorin: Dorette Wesemann, Redaktion: Ragnar Müller]

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