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Menschenrechte als Thema in der Schule Der folgende Text widmet sich grundlegenden Fragen der Menschenrechtserziehung. Wie kann dieses Thema in der Schule vermittelt werden? Welchen Problemen und Herausforderungen muss sich die Lehrerin bzw. der Lehrer stellen? Folgende Aspekte werden angesprochen:
Das Grundproblem der Menschenrechtserziehung Eine zentrale Schwierigkeit beim Umgang mit dem Thema Menschenrechte in der Schule bildet der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Der folgende Text verdeutlicht das Problem:
„Die Generalversammlung der Vereinten Nationen bezeichnete
die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte 1948 als ein ‚von allen Völkern und
Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal‘ (Präambel), das in der Zukunft
(der Nachkriegsgeschichte) Gültigkeit erlangen sollte. Ganz offensichtlich, so
müssen wir heute sagen, ist die Welt diesem Ideal in den Jahren nach 1948 nicht
sehr nahe gekommen: Die Kluft zwischen Arm und Reich wächst; das Recht auf
Bildung ist weltweit nicht eingelöst; um die Gleichberechtigung der Frau wird
weiter gekämpft; Arbeitslosigkeit und Armut nehmen auch in den
Wohlstandsgesellschaften zu; täglich sterben Menschen an Hunger und Krankheit,
unter ihnen sind Tausende von Kindern; das Recht auf Asyl steht in Frage. Dies
alles findet nicht irgendwo statt, sondern in dieser ‚Einen Welt‘, vor der
eigenen Tür, auch im eigenen Land. Wir sind nicht Zuschauer, sondern – direkt
oder indirekt – Beteiligte. Mit anderen Worten: Das Ideal, das die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte gesetzt hat, ist eines geblieben; die Wirklichkeit
sieht anders aus. [entnommen aus: „50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 2. Weltweiter Projekttag der Solidarität", Aktionsmappe ´98, Projektbüro Minden] Grundfragen der Menschenrechtserziehung Konkret lassen sich die vielfältigen Probleme der „Menschenrechtserziehung" auf drei Grundfragen reduzieren, denen wir uns in diesem Abschnitt des Bildungsservers D@dalos zuwenden werden:
Ziele der Menschenrechtserziehung In Artikel 29 der Konvention über die Rechte des Kindes werden Erziehungsziele thematisiert: „Die Erziehung des Kindes sollte darauf ausgerichtet sein, (...) Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten (...) sowie vor anderen Kulturen zu vermitteln. Die Erziehung des Kindes sollte auch darauf ausgerichtet sein, das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern (...) vorzubereiten. Und sie sollte auch darauf ausgerichtet sein, dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln." Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält in Artikel 26 einschlägige Passagen: „Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen."
[Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 14.02.1997; entnommen aus: „50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 2. Weltweiter Projekttag der Solidarität", Aktionsmappe ´98, Projektbüro Minden] Darüber hinaus dient Menschenrechtserziehung – wie politische Bildung überhaupt – dazu, die Urteils- und Kritikfähigkeit der Lernenden zu fördern. Sie soll „die Bereitschaft wecken und stärken, für die Verwirklichung der Menschenrechte einzutreten und sich ihrer Missachtung und Verletzung zu widersetzen. Eingeschlossen ist damit die Bereitschaft, für die Rechte anderer einzutreten. Sie sollen bereit sein, die Frage nach der Verwirklichung der Menschenrechte als wichtigen Maßstab zur Beurteilung der politischen Verhältnisse im eigenen Land wie in anderen Ländern zu nutzen. (...) Eine so verstandene Menschenrechtserziehung trifft sich notwendig mit einer Erziehung zu sozialer Verantwortung und Toleranz, einer Erziehung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Menschenrechtserziehung muss verbunden sein mit der Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, andere in ihrem Anderssein zu tolerieren." [Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 14.02.1997; entnommen aus: „50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 2. Weltweiter Projekttag der Solidarität", Aktionsmappe ´98, Projektbüro Minden] Zugänge zum Thema Menschenrechte Im Kontext des 2. Weltweiten Projekttags der Solidarität (UNESCO ASP-Schulprojekt) wurden vier didaktische Kategorien formuliert, die den Zugang zum Thema Menschenrechte erleichtern sollen:
[entnommen aus: „50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 2. Weltweiter Projekttag der Solidarität", Aktionsmappe ´98, Projektbüro Minden] Von zentraler Bedeutung ist es, die Menschenrechte im Unterricht erfahrbar zu machen, zu verdeutlichen, dass es sich nicht um eine abstrakte politische Idee handelt, die mit uns höchstens indirekt zu tun hat, sondern um eine hochbrisante und aktuelle Problematik, die jeden betrifft, und um einen Appell, für ihre Einhaltung zu einzustehen. Die folgenden Punkte sind Vorschläge zur Umsetzung dieses Anspruchs der Menschenrechtserziehung. Der Unterricht sollte:
[entnommen aus: „50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 2. Weltweiter Projekttag der Solidarität", Aktionsmappe ´98, Projektbüro Minden] Methoden der Annäherung an das Thema Menschenrechte Entlang der oben eingeführten Kategorien wollen wir exemplarisch einige Methoden aufzählen, die den Zugang zum Thema Menschenrechte erleichtern können: Wahrnehmen: „In diesen Bereich gehören Verfahren der Beobachtung, Beschreibung und der Recherche: In Büchern nachlesen, Zeitzeugen befragen, Fotoreportagen durchführen, Archive aufsuchen, Interviews führen, Gespräche inszenieren, Beobachtungen miteinander konfrontieren, Filmdokumentationen ansehen oder herstellen, Erinnerungen aufarbeiten", eigene Erfahrungen thematisieren, persönlich erlebte Geschichten zum Thema erzählen etc. Verstehen: „In diesen Bereich gehören Methoden des Analysierens und Systematisierens, des Herstellens von Beziehungen zwischen verschiedenen Informationen, des Sammelns von Daten, des Interpretierens und Diskutierens. In diesem Zusammenhang können Podiumsdiskussionen hilfreich sein, Gruppendiskussionen, Referate von Sachverständigen und das Studium einschlägiger Literatur" (zum Beispiel Assoziationen zu einzelnen Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in einem Brainstorming sammeln). Handeln: „Zu diesem Bereich gehören Methoden des Vorbereitens auf Handlungen, des Erprobens und Simulierens von Handlungen, des in die Öffentlichkeit-Gehens und des ernsthaften Eingreifens. Wir zählen dazu Methoden des Rollenspiels (Rollen tauschen, Rollen verkehren) und des Planspiels, Lernmethoden, die außerschulische Wirklichkeit einbeziehen (‚Öffnung der Schule‘, Exkursion, Feste, Informationsveranstaltung), öffentliche Darstellungen von den Ergebnissen eigener Arbeit (Vorführungen, Ausstellungen, Konzerte, Basare), Spendensammlungen, Solidaritätsaktionen und die Versuche, als Jugendliche und Kinder selbst einzugreifen, also z.B. ‚Kinder- und Jugendpolitik‘ zu gestalten." Kraft schöpfen: „Zu diesem Bereich gehören Methoden des feed back (‚Was haben wir erreicht?‘), der Selbstvergewisserung sowie der Kommunikation, Interaktion und Kooperation mit anderen Menschen, Schulen und Initiativen in der eigenen Region, im eigenen Land oder auch in anderen Nationen: Briefe schreiben und Wanderausstellungen in Bewegung setzen, einen Staffellauf organisieren, die Stärken anderer honorieren und unterstützen, sich mit bereits arbeitenden Initiativen zusammentun, mit den benachbarten Schulen oder den ausländischen Partnerschulen eine gemeinsame Aktion planen." [alle vier Abschnitte entnommen aus: „50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 2. Weltweiter Projekttag der Solidarität", Aktionsmappe ´98, Projektbüro Minden]
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