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Bestandteile des Apartheidregimes (IV): Wirtschaftliche BenachteiligungVerknüpft mit dem jeweiligen Bedarf an nicht-weißen Arbeitskräften sowie mit dem Wunsch, auch in der Arbeitswelt von der schwarzen Bevölkerungsmehrheit getrennt zu leben, waren jene Gesetze, die die rassische Segregation im Wirtschaftsleben sicherten. Eine Schlüsselstellung nahm der 1911 verabschiedete "Mines and Works Act" ein, der die Nicht-Weißen von einer Reihe von Tätigkeiten ausschloss ("job reservation"). Im "Mines and Works Amendment Act" von 1926 versuchte die Regierung, weiße und farbige Facharbeiter zu bevorzugen, indem Diplome und Zertifikate nur noch an diese, nicht jedoch an Schwarze und Inder vergeben wurden. Zusammen mit dem 1922 erlassenen "Apprenticeship Act", der das Lehrlingswesen regelte, sowie einigen anderen Verordnungen führte der "Mines and Works Amendment Act" zu einer regelrechten "Reservierung" anspruchsvollerer Tätigkeiten für Weiße. Ein Beispiel für das Wirken dieser Gesetze ist die südafrikanische Eisenbahn. [Seitenanfang]
Veränderung der Beschäftigtenzahl nach Rassenzugehörigkeit, 1924-1933
Obsolet zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges, erfuhr das Konzept der "job reservation" eine wahre Wiedergeburt Ende der 50er Jahre. Doch im Zeichen einer rasch wachsenden Wirtschaft während der 1960er und 70er Jahre sah sich die weiße Regierung gezwungen, dem Drängen der Industrie nach einer Lockerung der "Colour Bar", also der "Farbenschranke", in der Wirtschaft nachzugeben: Die boomende Wirtschaft benötigte zunehmend qualifizierte Arbeitskräfte, die allein im weißen Bevölkerungssegment Südafrikas nicht verfügbar waren. Diese zum Teil frühen Gesetze sollten primär sicherstellen, dass den weißen Arbeitern in den Schwarzen keine billige Konkurrenz erwuchs. Gleichzeitig sollten aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine unbeschränkte Ausbeutbarkeit der Schwarzen sicherstellen, indem ihnen gewerkschaftliche Organisation, Streikrecht und Tarifautonomie vorenthalten wurden. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Unternehmer die Aufhebung dieser arbeitsrechtlichen Diskriminierungen mit unterstützten. [Seitenanfang]Unternehmer gegen Apartheid Im Sommer 1978 (...) konnten die Arbeitgeber der südafrikanischen Eisen- und Stahlindustrie den Gewerkschaften die Zustimmung zu einer Vereinbarung abringen, die die Hautfarbe als Kriterium bei der Vergabe von Arbeitsplätzen ausschloss. Gleichzeitig forderte die einflussreiche "Vereinigung der südafrikanischen Handelskammern" die übrige Wirtschaft auf, dem Beispiel der Stahlbranche zu folgen und die Rassendiskriminierung abzuschaffen. Des weiteren verlangten die Kammerherren eine Anerkennung der schwarzen Gewerkschaften als vollwertige Tarifpartner. Wohlgemerkt: Unternehmer als Vorkämpfer für gewerkschaftliche Grundrechte (...). Für die weißen Gewerkschaften war das ein Schock (...). Gewerkschaftsboss Arrie Paulus versprach gar, er und seine Kameraden würden den "Verrat am weißen Mann bis zum letzten Blutstropfen bekämpfen". [entnommen aus: Erich Wiedemann, "Wir reiten, bis wir im Blut versinken", Rassenstaat Südafrika, Hamburg 1981, 44-45] [Seitenanfang]Ungleicher Lohn Beispiel einer monatlichen Lohnskala — Kohlengrube Rietspruit
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[entnommen aus: Südafrikanische Digest, Nr.15/1987, 9] [Seitenanfang][Weitere Bestandteile des Apartheidregimes: Homelands, Klassifizierung, Gesellschaft, Politik]
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