Antike

 

Demokratie

Demokratie in der Antike

Zu den Ursprüngen der Demokratie im antiken Griechenland stehen mehrere Texte und eine Chronologie zur Verfügung:

 

 

Chronologie

Ein einleitender Überblickstext mit dem Titel "Die Anfänge der Demokratie in der griechischen Polis".

Ein kurzer Hintergrundtext zum "Staatsverständnis" in der Antike.

Ein ausführlicherer Text zur Entstehung und Entwicklung der Polis in Athen, der die allmähliche Herausbildung der Demokratie durch die Reformen von Solon, Kleisthenes und Perikles nachzeichnet.

Zwei Texte zur Entstehung und Entwicklung der antiken Demokratie.

Eine Chronologie zur Entstehung der Demokratie.

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Buchauszug Die Anfänge der Demokratie in der griechischen Polis

Die Anfänge der Demokratie sind verbunden mit dem Entstehen der griechischen Polis. Da der moderne Staatsbegriff nicht ohne weiteres auf die Antike übertragen werden kann, sollte man unter Polis das Gemeinwesen, unter Politik die Regelung öffentlicher Angelegenheiten verstehen. Die Polis bildet sich aus primären Gemeinschaften, Mann - Frau, Herr - Sklave. Die Mehrzahl der Familien bildet einen Geschlechterverband, die Vielzahl der Familien bildet die Polis. In diesen seit dem neunten Jahrhundert v. Chr. entstehenden städtischen Gemeinschaften entwickelte sich eine Bürgerschaft (Demos), die alle Freien als politisch Gleichberechtigte umfasste.

Tempel Die Regierung, die in den einzelnen Poleis durchaus unterschiedlich war, ging von der Volksversammlung aus. In der Blütezeit der griechischen Demokratie, dem fünften und vierten vorchristlichen Jahrhundert, bestimmte die Volksversammlung die Gesetzgebung, die Außen-, Innen-, Finanz- und Militärpolitik. Die antike Demokratie beruhte auf der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, der Redefreiheit und dem freien Zugang zu öffentlichen Ämtern. Die Volksversammlung wählte aus ihrer Mitte Geschworene, die in ihrer Gesamtheit als Gericht fungierten. Öffentliche Ämter wurden nur für begrenzte Zeit vergeben, die Amtsinhaber waren zu öffentlicher Rechenschaft verpflichtet.

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Bei kritischer Betrachtung sind die Nachteile dieser Regierungsform nicht zu übersehen. Zunächst galten alle Rechte und Pflichten nur für die Vollbürger, eine Minderheit der Einwohner. Frauen, Ausländer, Sklaven und Einwohner, die keine Vollbürger waren (Metöken) hatten zum Teil keine, zum Teil beschränkte Rechte. Sie konnten keinen Grundbesitz erwerben, keine öffentlichen Ämter bekleiden und hatten kein Stimmrecht. Tatsächlich bestand in der Polis die Herrschaft einer Minderheit. Da die Volksversammlung direkt herrschte, bestand die Gefahr, dass Augenblicksstimmungen und Demagogie zu Fehlentscheidungen führten.

So zutreffend diese Kritik auch ist, die antike Polis behält ihr Verdienst für die Begründung der Demokratie, weil hier zum erstenmal die Bedeutung des Menschen als Einzelwesen gesehen wird, Selbstregierung und Freiheit von den Tyrannen praktiziert und zugleich philosophisch begründet wurden (...).

Auch außerhalb Griechenlands hat es demokratische Formen und Ansätze gegeben, die sich nicht in gleicher Weise durchsetzen konnten und keine staatsphilosophische Begründung fanden.

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Römer und Germanen

In der Römischen Republik befand sich die Macht in der Hand der Patrizier. Es handelte sich um eine aristokratische Herrschaft. Nach heftigen sozialen Kämpfen kam das demokratische Prinzip stärker zur Geltung, die materielle Lage und politische Bedeutung der ärmeren Bevölkerung (Plebejer) besserte sich, die Volksversammlung gewann an Macht, ohne sich aber behaupten zu können.

Die politische Ordnung der nordeuropäischen germanischen Völker beruhte ebenfalls auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller Freien, so dass die Volksversammlung das oberste Organ war. Allerdings galt auch hier, dass dies Recht auf die grundbesitzenden Familienoberhäupter beschränkt war. Ihre freien Familienangehörigen, und die breite Schicht der Halbfreien und Unfreien waren politisch einflusslos.

[Hans-Helmuth Knütter, entnommen aus: Bundeszentrale für politische Bildung: Demokratie, Informationen zur politischen Bildung Nr. 165, Neudruck 1992]

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