Suedosteuropa EDC Newsletter

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Ausgabe Nr. 3 vom 15. Mai 2005

Vorwort der Herausgeberin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu unserer großen Freude hat sich der Europarat in Straßburg vor kurzem bereit erklärt, die Übersetzung dieses Newsletters in fünf Sprachen Südosteuropas zu finanzieren! Damit können wir viele Interessierte, Lehrer und Multiplikatoren in der Region erreichen. Ganz herzlichen Dank dafür nach Straßburg!

Wie in der letzten Ausgabe angekündigt, beschäftigen wir uns heute mit einer der zentralen Aufgaben des Europarats: dem Schutz und der Durchsetzung der Menschenrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention geschrieben stehen.

Sie werden in diesem Newsletter sehen: unsere Rechte auf Leben, auf Freiheit usw. stehen nicht nur auf dem Papier, sondern es sind Rechte, die wir einklagen können, wenn sie von einer Behörde oder einem Gericht in unseren Staaten verletzt werden.

 

 

Der Europarat als Institution und die Menschenrechtskonvention sind nicht nur wichtige Gegenstände der Demokratie-Erziehung, sondern es ist auch wichtig, das Wissen um ihre praktische Wirksamkeit und den Zugang zu relevanten Informationen zu verbreiten. Dazu gehört zum Beispiel, welche praktischen Schritte man unternehmen kann und muss, um beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine Klage einzureichen.

Das mag auf den ersten Blick für einen einfachen Bürger abschreckend wirken und viel zu kompliziert aussehen, aber seien Sie versichert: jedes Jahr beschreiten viele tausend Menschen diesen Weg – und erfahren Gerechtigkeit, wenn ihr Staat durch ein Urteil des Gerichtshofs zum Beispiel zu Schadensersatz verurteilt wird!

Das Misstrauen gegenüber Gerichtsbarkeit und Rechtssprechung ist in Südosteuropa weit verbreitet und geht sehr tief, darüber bin ich mir im Klaren. Und das ist angesichts vieler schlechter Erfahrungen mit parteiischen Richtern und Korruption wirklich verständlich. Dennoch möchte ich Sie als Multiplikatoren ermuntern, sich mit dem Thema Menschenrechte und dieser bisher einzigartigen Möglichkeit, sich an ein internationales Gericht zu wenden, zu beschäftigen!

Dieser Newsletter soll Sie dabei unterstützen, das Wesentliche zu erfahren und die wichtigsten Informationen, die in Ihren Sprachen zur Verfügung stehen, im Internet zu finden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben würden, wie das Thema bei einem Einsatz in Ihrer Schule, Universität oder Organisation angenommen wird.

Für heute verbleibe ich mit meinen besten Wünschen und herzlichen Grüssen

Ihre Ingrid Halbritter


INHALT

wir stellen vor: Der Europarat (II): Arbeitsbereich Menschenrechte
Der Europarat ist die älteste und größte zwischenstaatliche Organisation in Europa. In diesem Kapitel wird der Arbeitsbereich Menschenrechte etwas genauer vorgestellt.

zum beispielEuropäische Menschenrechtskonvention und Europäischer Menschenrechtsgerichtshof
In Bulgarien stirbt ein Roma im Gefängnis. Sein Recht auf Leben wurde verletzt: ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof des Europarats! Welche Rechte haben 800 Millionen Europäer? Wie und wo kann man sie einklagen? In diesem Kapitel erfahren Sie das Nötigste über ein bisher weltweit einzigartiges internationales Rechtsinstrument, das uns allen offen steht.

im web: Menschenrechte im Web des Europarats: eine Auswahl
Wo finden Sie was auf der Website des Europarats in Ihrer Sprache? Ein kleiner Führer mit vielen direkten Links zu den wichtigsten Ressourcen zum Thema Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention und Menschenrechtsgerichtshof.

impressum

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wir stellen vor:

Der Europarat (II): Menschenrechte
Ingrid Halbritter

Jeder Mensch hat Rechte, die an keine andere Bedingung gebunden sind als an sein Menschsein. Es ist also völlig gleichgültig, welches Geschlecht, welche Hautfarbe oder welchen religiösen Glauben dieser Mensch hat. Diese Rechte sind die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden sind.

Auf diese Menschenrechte hat sich der Europarat berufen, als er die Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedete. Wie Sie in dem nachfolgenden Abschnitt der Satzung sehen, ist das Thema Menschenrechte ein ganz zentraler Bestandteil der Aufgabe des Europarats. In der Satzung des Europarats von 1949 heißt es:

Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen.

Dieses Ziel wird mit Hilfe der Organe des Rates erstrebt durch die Prüfung von Fragen gemeinsamen Interesses, durch den Abschluss von Abkommen und durch gemeinsames Handeln auf den Gebieten der Wirtschaft, des sozialen Lebens, der Kultur, der Wissenschaft, der Rechtspflege und der Verwaltung sowie durch Schutz und Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Neben diesen allgemeinen Menschenrechten und Grundfreiheiten – das sind zum Beispiel das Recht auf Leben und das Recht auf Freiheit und Sicherheit – gibt es spezifische Rechte für besonders schutzbedürftige Gruppen von Menschen (z.B. Minderheiten, Frauen, Kinder und Gefangene) und besonders relevante Lebensbereiche (z.B. Bildung, Gesundheit).

Innerhalb des größten seiner vier Arbeitsbereiche – Menschenrechte - kümmert sich der Europarat also einmal um die allgemeinen und universalen Menschenrechte. Dafür sind die Hauptinstrumente die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Zum zweiten kümmert er sich um eben diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen und Lebensbereiche. Nachstehend möchte ich einige Beispiele dafür nennen, wie sich der Europarat im Rahmen seiner Aufgabe, die Menschenrechte zu wahren und zu fördern, engagiert:

  • Die Europäische Sozialcharta (1961) garantiert ganz spezifische Menschenrechte, nämlich soziale und wirtschaftliche Menschenrechte. Es geht z.B. um das Recht auf eine Wohnung, Zugang zu medizinischer Versorgung und das Recht auf Schulbesuch, Verbot der Kinderarbeit, das Recht auf Familienzusammenführung und vieles mehr. Fast alle Mitgliedstaaten haben diese Charta unterschrieben und ratifiziert. Der Europarat überwacht die Einhaltung der Charta durch Berichte, die die Mitgliedsstaaten schreiben und einreichen müssen. Man kann über zugelassene Nichtregierungsorganisationen auch Beschwerden einreichen, die das Komitee für soziale Rechte prüft und dann entsprechend reagiert.

  • Das Komitee zur Verhütung von Folter besucht Gefängnisse in den Mitgliedstaaten und veröffentlicht Berichte darüber, wie Gefangene behandelt werden.

  • Ein Sekretariat ist mit der Überwachung der Konvention zum Schutz von Minderheiten beschäftigt. Dieser Konvention sind bisher 35 Staaten beigetreten. Sie enthält beispielsweise das Verbot der Diskriminierung, das Recht auf Schulunterricht in der eigenen Sprache, Zugang zu Medien und vieles mehr. Die Mitgliedsstaaten müssen Berichte schreiben, die der Europarat dann kommentiert und bei Länderbesuchen mit der Regierung bespricht, wie Verbesserungen im Minderheitenschutz durchgeführt werden können.

  • Das Sekretariat zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern kümmert sich um den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu politischen Entscheidungen, das Problem der Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel. Es gibt Publikationen heraus, unterstützt die Umsetzung von Empfehlungen des Ministerkomitees und organisiert Seminare und Konferenzen.

  • Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz setzt sich aus je einem Experten der Mitgliedstaaten des Europarats zusammen und hat ein kleines Sekretariat. Jedes Land wird einzeln daraufhin geprüft, welche Probleme bestehen, und Empfehlungen für Abhilfe und Lösungen werden unterbreitet. Daneben werden zu bestimmten Themen wie z.B. Rassismus und Intoleranz gegenüber Roma politische Empfehlungen an die Regierungen ausgesprochen und gute Praxisbeispiele verbreitet.

  • Menschenhandel ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Daher arbeitet ein kleines Sekretariat speziell in diesem Bereich. Es gibt drei politische Empfehlungen des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung, die das Phänomen aus verschiedenen Perspektiven (juristisch, Präventionsmöglichkeiten, Umgang mit Opfern usw.) beleuchten. Für verschiedene Zielgruppen (z.B. NGO, Polizei) werden Weiterbildungen und Konferenzen organisiert sowie Informationskampagnen durchgeführt, um das öffentliche Bewusstsein für dieses globale Problem zu schärfen.

  • Das Programm Polizei und Menschenrechte hat das Ziel, Polizeibeamte in den Mitgliedstaaten auszubilden, damit diese in ihrem Beruf Menschenrechtsstandards einhalten.

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zum beispiel ...

Europäische Menschenrechtskonvention und Europäischer Menschenrechtsgerichtshof

Der Fall eines bulgarischen Rinderdiebes

Im September 1994 hat ein 49-jähriger Roma in der Gemeinde Pleven in Bulgarien neun Rinder gestohlen und wurde sofort verhaftet. Zwölf Stunden später ist er in der Polizeidienststelle an schweren inneren Blutungen gestorben. Seine Lebensgefährtin, die von ihm drei Kinder hat und zwölf Jahre mit ihm zusammenlebte, bemühte sich jahrelang um die Aufklärung des Falles, da sie überzeugt war, dass er an den Folgen von Misshandlungen und Schlägen, die ihm Polizisten zugefügt hatten, verstorben war.

Da ihre Bemühungen bei den bulgarischen Behörden zu keinem Ergebnis führten, wandte sie sich schließlich an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und klagte auf die Verletzung der Art. 2 (Recht auf Leben), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot).

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab ihr in allen Anklagepunkten Recht und verurteilte den Staat Bulgarien zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Französischen Francs, 8.000 Bulgarischen Leva und zur Übernahme der entstandenen Kosten.

Unsere Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention

An diesem eindrücklichen Beispiel können wir mehrere Dinge sehen: die Grundrechte, die zunächst sehr abstrakt klingen, werden sehr praktisch, wenn wir sie auf ganz konkrete Situationen anwenden. Artikel 2 lautet: Recht auf Leben. Im Falle des Rinderdiebes haben die Polizeibeamten, also Vertreter des Staates Bulgarien, diesen Mann geschlagen und damit seinen Tod herbeigeführt. Sie haben außerdem nicht dafür gesorgt, dass er für seine Verletzungen ärztliche Hilfe erhielt – was ihm unter Umständen das Leben gerettet hätte. Es liegt außerdem nahe, dass der Rinderdieb deswegen so schlecht behandelt wurde, weil er der Volksgruppe der Roma angehörte. Damit ist auch Artikel 14 verletzt, der verbietet, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion etc. zu diskriminieren.

Zweitens sehen wir an diesem Beispiel – übrigens ein Fall, der sich wirklich zugetragen hat – dass nicht nur die gut ausgebildeten und wohlhabenden Menschen Zugang zu diesem Gericht haben, sondern jeder, der davon weiß und der den Aufwand nicht scheut! Damit wird deutlich, wie wichtig es ist, diese internationalen Rechtsinstrumente zu kennen und zu wissen, wie man sich beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof beschweren kann.

Drittens verstehen wir, dass der Gerichtshof wirklich alle Fälle mit der gleichen Ernsthaftigkeit verhandelt, ob es sich nun um ein unschuldiges Opfer handelt, oder – wie in diesem Fall – um einen betrunkenen (siehe Protokoll) Tagelöhner und Dieb. Menschenrechte sind unteilbar und stehen jedem zu!

Wie genau sieht nun die Europäische Menschenrechtskonvention aus?

Artikel 1 der Menschenrechtskonvention lautet: Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte. Die Hohen Vertragsparteien – also alle Mitgliedstaaten des Europarats, die diese Konvention unterschrieben und ratifiziert haben – sichern allen Bürgern ihres Staates die folgenden Rechte und Freiheiten zu.

Einige Beispiele der insgesamt 18 Artikel sind:
Artikel 2: Recht auf Leben
Artikel 3: Verbot der Folter
Artikel 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit
Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
Artikel 7: Keine Strafe ohne Gesetz
Artikel 9: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 14: Diskriminierungsverbot

Diese insgesamt 18 Artikel befinden sich im ersten Teil der Konvention. Unter jedem Artikel wird genauer beschrieben, was er bedeutet und in welchen Fällen er nicht gilt. Nehmen wir zum Beispiel Artikel 2. Der Staat verpflichtet sich, das Leben eines jeden Menschen zu schützen. Niemand darf getötet werden, es sei denn, dieser Mensch wird per Gesetz zum Tode verurteilt oder er stirbt bei einer rechtmäßigen Festnahme oder bei der Niederschlagung eines Aufruhrs.

Die Todesstrafe wurde in einem zusätzlichen Protokoll Nr. 13 abgeschafft, und zwar vollständig, ohne Ausnahme und ohne jede Einschränkung. Dieses Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Nur drei Staaten haben es noch nicht unterzeichnet: Armenien, Aserbaidschan und Russland. Für den Artikel 2 der Menschenrechtskonvention bedeutet das also: selbst wenn ein Staat die Menschenrechtskonvention per Gesetz einhalten muss, können Verurteilte dennoch gesetzlich hingerichtet werden, wenn dieser Staat dem Zusatzprotokoll Nr. 13 noch nicht beigetreten ist.

Häufig gehen beim Gerichtshof in Straßburg Beschwerden gegen den Artikel 6 ein: Recht auf ein faires Verfahren. Das bedeutet konkreter: jeder hat das Recht, dass sein Fall vor einem auf Gesetz beruhenden Gericht öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt wird; dass ein Angeklagter bis zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt; er die Verhandlung sprachlich verstehen kann, eine Verteidigung hat und Zeugen befragen darf.

Viele Gerichtsverfahren ziehen sich viel zu lange hin, und genau dies wird oft vor dem Gerichtshof verhandelt. Eine Österreicherin, die wegen Betrugs angeklagt und verurteilt wurde, hat gegen die Republik Österreich geklagt, da ihr Gerichtsverfahren mehr als 15 Jahre gedauert hatte. Der Gerichtshof gab ihr Recht und hat Österreich zur Zahlung von insgesamt 11.000,00 Euro Schadenersatz für die Belastungen, die der Frau dadurch entstanden sind, verurteilt.

Sie können gegen Ihren Staat klagen!

Das Besondere an der Menschenrechtskonvention ist, dass Sie als Bürgerin oder Bürger gegen Ihren Staat klagen können, wenn Sie glauben, dass er Ihre Menschenrechte verletzt! Nicht zuständig ist der Gerichtshof, wenn Ihnen eine andere Person schadet. Sie können also nur gegen staatliche Stellen – also zum Beispiel Behörden, Gerichte oder Vertreter Ihres Staates – Klage erheben, die dann in Straßburg verhandelt wird.

Das ist ein ungeheurer Fortschritt, denn bevor es diese Konvention und den dazugehörigen Gerichtshof gab, waren wir Europäer unseren Staaten bei Menschenrechtsverletzungen hilflos ausgeliefert! Es gab schlicht keine rechtliche Instanz über unseren Staaten. Staatsterror und staatliche Willkür sind also nicht mehr möglich – vorausgesetzt, wir kennen unsere Rechte und wissen, wie wir dafür kämpfen können.

Der Menschenrechtsgerichtshof tut sein Möglichstes, um Ihnen zu ermöglichen, Beschwerden einzureichen. Im Internet (siehe Links in der nächsten Rubrik Im Web) finden Sie wichtige, leicht verständliche Informationen und Formulare, die Sie in Ihrer Sprache ausfüllen und einreichen können.

Natürlich müssen für eine Klage bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie können sich über Verletzungen von Rechten beschweren, die in der Konvention oder in einem der zusätzlichen Protokolle genannt werden. Ihr Staat muss natürlich diese Dokumente nicht nur unterzeichnet, sondern auch ratifiziert haben. Ratifizieren bedeutet, dass das nationale Parlament des Staates zustimmt und damit verbindlich und endgültig erklärt, sich an den Vertrag halten zu wollen. Der Staat muss von diesem Augenblick die Vertragsbestimmungen umsetzen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Was bedeutet das? Wenn Sie mit dem Urteil eines Gerichts zu Ihrem Fall nicht einverstanden sind und es zum Beispiel eine nächsthöhere Gerichtsinstanz gibt oder sogar ein Verfassungsgericht, das für Menschenrechtsfragen zuständig ist, müssen Sie erst zu diesem Gericht gehen, bevor Sie den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anrufen. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung der letzten Instanz in Ihrem Land Ihre Beschwerde einreichen.

Wenn Sie eine Beschwerde beim Gerichtshof einreichen und sie als zulässig erklärt wird, brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, ist der Europarat bereit, Sie dabei mit einem sogenannten Prozesskostenhilfesystem zu unterstützen. Ist Ihre Beschwerde zulässig, wird sie – je nach Fall – von einer der Kammern verhandelt. Die Entscheidung in den Kammern wird nach dem Mehrheitsprinzip getroffen und ist endgültig. Die Urteile sind für die Mitgliedstaaten bindend und das Ministerkomitee ist dafür verantwortlich, die Umsetzung – also zum Beispiel die Zahlung von Schadensersatz an den Kläger – sicherzustellen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und Grundfreiheiten



Mit ein wenig Vorstellungskraft können Sie die Waage – Symbol der Gerechtigkeit - sehen, die der Architekt des Gebäudes des Gerichtshofs darstellen wollte.

Die Europäische Menschenrechtskonvention besteht aus zwei Teilen: einem Katalog von Grundrechten und Grundfreiheiten sowie der Bestimmung, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aussieht und arbeitet. Das ist also das Besondere und Einzigartige an der Europäischen Menschenrechtskonvention: sie enthält ein System zu ihrer Durchsetzung, nämlich einen Gerichtshof, der derzeit 45 europäische Staaten rechtsgültig verurteilen und bestrafen kann, wenn staatliche Behörden oder Gerichte die Menschenrechte ihrer Bürger verletzt haben.

Der Europarat hat derzeit 46 Mitglieder. Im Herbst 2004 kam Monaco hinzu, das vermutlich aus zeitlichen Gründen die Konvention und ihre Protokolle noch nicht unterzeichnet und ratifiziert hat. Alle anderen Staaten sind Vertragsstaaten der Menschenrechtskonvention und erkennen damit die Autorität dieses Gerichtshofs an.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte existiert in seiner jetzigen Form seit 1998. Bis dahin waren drei Organe des Europarats für die Durchsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten verantwortlich: die Europäische Kommission für Menschenrechte (seit 1954), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (seit 1959) und das Ministerkomitee des Europarats (bestehend aus den Außenministern der Mitgliedstaaten). Beschwerden wurden erst der Kommission vorgelegt, an das Ministerkomitee weitergeleitet und unter Umständen von einem der beiden dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Damals konnten Einzelpersonen ihre Klage nicht direkt beim Gerichtshof einreichen.

Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 11 wurde das Verfahren neu geordnet, und seit November 1998 gibt es also nur noch eine einzige Recht sprechende Instanz: den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Zahl der Klagen, die bei ihm eingehen, steigen seither sprunghaft an: im Jahr 2001 waren es 13.858 Beschwerden!

Im Gerichtshof sind so viele Richter tätig, wie es Mitgliedstaaten gibt, derzeit also 45, wobei im Moment der Posten des Richters aus Lettland vakant ist. Monaco hat das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert und stellt daher auch noch keinen Richter. Aus jedem Mitgliedstaat kommt ein Richter, wobei er nicht Vertreter seines Landes und damit unabhängig und unparteiisch ist. Gewählt werden die Richter durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats für sechs Jahre.

Die Struktur des Gerichtshofs ist mit ihren verschiedenen Kammern, Sektionen und Ausschüssen ziemlich komplex und soll hier nicht besprochen werden. In der nächsten Rubrik finden Sie aber Hinweise, wo Sie genauere Informationen auf der Website des Europarats lesen können.

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im web


In dieser Rubrik möchte ich Ihnen – auch als Ergänzung des letzten Newsletters – weitere Informationen zu den Themen dieser Ausgabe zeigen und Ihnen erklären, wo Sie diese auch in Ihrer Sprache auf der Website des Europarats finden. Der Internetauftritt des Europarats ist eine unerschöpfliche Quelle, allerdings ist es sehr schwierig, genau das zu finden, was man sucht.

1. Allgemeines über den Europarat und Unterrichtsmaterialien zur Menschenrechtskonvention

Die allgemeine Information in „Der Europarat, 800 Millionen Europäer“ (ca. 100 Seiten) gibt Ihnen einen wirklich guten Einblick in Geschichte, Struktur, Funktionsweise, Arbeitsfelder und konkrete Tätigkeiten. Darüber hinaus finden Sie dort viele Literaturhinweise, Adressen von Informationszentren in den einzelnen Ländern und kurz erklärte Links zu weiteren Internetseiten.

In allen Sprachen Südosteuropas finden Sie leicht verständliche Informationen über den Europarat und die Menschenrechtskonvention sowie Anleitungen zu Übungen, die mit Schülern durchgeführt werden können. Hier die direkten Links zu den einzelnen Sprachen:

Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Mazedonisch, Rumänisch

2. Die Europäische Menschenrechtskonvention

Die aktuelle Fassung der Konvention steht in allen Sprachen der Mitgliedstaaten zur Verfügung, also auch in Ihrer! Bitte folgen Sie diesem Pfad: www.echr.coe.int, dann „Basic Texts“ dann „The European Convention on Human Rights“ oder verwenden Sie diesen direkten Link ...

3. Informationen zur Einreichung einer Klage

Alle Informationsblätter, Hinweise zum Ausfüllen des Formulars und das Formular selbst stehen ebenfalls in allen Sprachen zur Verfügung. Gehen Sie auf die Webseite www.echr.coe.int wählen Sie dann den Link „Basic texts“ und auf der dann erscheinenden Seite den 5. Link von oben „Informations for Persons wishing to Apply to the European Court for Human Rights“.

In der Mitte des Dokuments, das sich öffnet, ist eine Tabelle mit den verschiedenen Sprachen. Klicken Sie auf Ihre Sprache, dann kommen Sie zu einer Liste mit Links in alphabetischer Reihenfolge. Die Dokumente stehen als pdf-Datei zur Verfügung. Hier der direkte Link.

Lassen Sie sich bitte nicht irritieren! Diese Seite ist in ihrem oberen Teil in englischer Sprache verfasst. Die Tabelle mit den Sprachen befindet sich ein wenig weiter unten!

4. Die Konvention und der Gerichtshof in 5 Sprachen:

Wenn Sie eine der fünf Hauptsprachen des Europarats beherrschen (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Russisch), haben Sie Zugang zu einer größeren Fülle von Informationen. Gehen Sie über die Startseite des Europarats www.coe.int zum Link „Site Map“ und wählen Sie eine dieser fünf Sprachportale.

Auf der linken Seite sehen Sie die Tätigkeiten des Europarats aufgelistet (Menschenrechte, Rechtliche Angelegenheiten, Soziale Kohäsion und Bildung, Kultur…). Wenn Sie den Link „Menschenrechte“ anklicken, öffnet sich rechts davon ein Fenster mit verschiedenen Arbeitsbereichen. Für unser Thema sind die Links „Konvention“ und „Europäischer Gerichtshof“ relevant. Unter dem Link „Konvention“ finden Sie nicht nur den Originaltext, sondern auch weitere erläuternde Texte, eine tabellarische Übersicht, welcher Staat wann die Konvention unterschrieben und ratifiziert hat, und Details, welche Vorbehalte jeder einzelne Staat formuliert hat.

Wenn Sie auf den Link „Europäischer Gerichtshof“ gehen, finden Sie Hintergrundtexte zu diesem Organ, Informationen für diejenigen, die eine Klage einreichen wollen, und alle notwendigen Formulare und Adressen, die Sie benötigen.

Auf der linken Seite führt Sie ein Link „Urteile und Entscheidungen“ zu einer Datenbank, wo Sie sämtliche Fälle akribisch genau beschrieben finden. Durch die für Laien beschwerliche Juristensprache ist die Lektüre nicht ganz einfach, aber es ist doch möglich und sogar spannend, sich einen Eindruck zu verschaffen, welche Person sich in welcher Angelegenheit an den Gerichtshof gewandt hat und wie dieser entschieden hat. Leider gibt es alle Dokumente in dieser Datenbank nur auf Englisch, selten auf Französisch.

5. Ein ausgezeichneter Service: alle Konventionen des Europarats

Falls Sie sich dafür interessieren, welche Konventionen es gibt, was sie beinhalten und wer sie unterzeichnet bzw. ratifiziert hat, gehen Sie auf diese Seite (englisch): http://conventions.coe.int. Voraussetzung ist, dass Sie eine der fünf Hauptsprachen verstehen, die Sie oben rechts auf der Seite anwählen können.

Unter dem Link „full list“ öffnet sich eine schier endlos erscheinende Liste von fast 200 Konventionen und Protokollen, die zwischen Mai 1949 und Januar 2005 verabschiedet wurden und in Kraft traten. Wenn Sie auf einen der Vertragstitel klicken, finden Sie einen ausgezeichneten Service: Was wollen Sie über diesen Vertrag wissen?, werden Sie gefragt, und können dann den Volltext anschauen, sich in Erläuterungen vertiefen, den Stand bei der Unterzeichnung und Ratifikation nachschauen und genau sehen, welcher Staat welche Vorbehalte angemeldet hat (sofern Sie die Juristensprache verstehen und den Paragraphenwald durchdringen).

Hilfreich – gerade für Unterrichtszwecke – ist das Glossar (vierter Link von oben). Dort werden gut verständlich Schlüsselbegriffe zu den Konventionen erklärt.

Wenn Sie wissen wollen, welche Konventionen Ihr Land bereits ratifiziert hat, gehen Sie auf den dritten Link von unten („Staaten“) und benutzen Sie die Datenbank. Sie können zum Beispiel Ihr Land anwählen und sich alle Abkommen auflisten lassen, oder einzelne Themenbereiche wählen. Von dort aus können Sie dann wieder auf die Einzelheiten eines jeden Vertrages zugreifen.

6. Die Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Wenn es Sie interessiert, wie die Richter heißen, die derzeit am Gerichtshof arbeiten, gehen Sie zu diesem Link: http://www.echr.coe.int/BilingualDocuments/LISTEDEPRESEANCE.htm

7. Menschenrechte - viele gute Information und Materialien!

Die Abteilung Zusammenarbeit und Bewusstseinsbildung stellt eine Fülle von Informationsmaterialien zu verschiedenen Aspekten der Menschenrechte zur Verfügung, und dies zum Teil in verschiedenen Sprachen. Sie finden z.B. einen kurzen Führer durch die Europäische Menschenrechtskonvention auf albanisch, kroatisch und russisch. Der Zugang ist ein wenig aufwändig, lohnt sich aber: Sie finden auf dieser Seite drei verschiedene Zugänge zu einer Datenbank. Die erste ignorieren Sie am besten, denn sie ist schwierig zu bedienen.

In der Mitte der Seite befindet sich eine Datenbank mit 14 Dokumenten. Wählen Sie die gewünschte Sprache und den Titel „Subject“. Sie finden dann sofort eine Liste mit allen Dokumente, die es in dieser Sprache gibt.

Genau darunter ist ein dritter Zugang zu etwa 80 Dokumenten. Wählen Sie den englischen Titel des Dokuments an, für das Sie sich interessieren. Sie sehen dann sofort, welche Dokumente in welchen Sprachen als pdf-Datei verfügbar sind.

Umfangreiche Materialien zum Thema Menschenrechte finden Sie auch auf unserem Bildungsserver www.dadalos.org (in allen Sprachen Südosteuropas)

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impressum

Dieser Newsletter wird von D@dalos Sarajevo herausgegeben und wird finanziert vom Auswärtigen Amt Berlin, dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und dem Europarat.

Verantwortliche Redakteurin: Ingrid Halbritter

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