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Suedosteuropa EDC Newsletter
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Ausgabe Nr. 3
vom 15. Mai 2005
Vorwort der Herausgeberin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu unserer großen Freude hat sich der Europarat in Straßburg vor kurzem
bereit erklärt, die Übersetzung dieses Newsletters in fünf Sprachen
Südosteuropas zu finanzieren! Damit können wir viele Interessierte,
Lehrer und Multiplikatoren in der Region erreichen. Ganz herzlichen Dank
dafür nach Straßburg!
Wie in der letzten Ausgabe angekündigt, beschäftigen wir uns heute mit
einer der zentralen Aufgaben des Europarats: dem Schutz und der
Durchsetzung der Menschenrechte, wie sie in der Europäischen
Menschenrechtskonvention geschrieben stehen.
Sie werden in diesem Newsletter sehen: unsere Rechte auf Leben, auf
Freiheit usw. stehen nicht nur auf dem Papier, sondern es sind Rechte,
die wir einklagen können, wenn sie von einer Behörde oder einem Gericht
in unseren Staaten verletzt werden. |

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Der Europarat
als Institution und die Menschenrechtskonvention sind nicht nur wichtige
Gegenstände der Demokratie-Erziehung, sondern es ist auch wichtig, das
Wissen um ihre praktische Wirksamkeit und den Zugang zu relevanten
Informationen zu verbreiten. Dazu gehört zum Beispiel, welche
praktischen Schritte man unternehmen kann und muss, um beim Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine Klage einzureichen.
Das mag auf den ersten Blick für einen einfachen Bürger abschreckend
wirken und viel zu kompliziert aussehen, aber seien Sie versichert:
jedes Jahr beschreiten viele tausend Menschen diesen Weg – und erfahren
Gerechtigkeit, wenn ihr Staat durch ein Urteil des Gerichtshofs zum
Beispiel zu Schadensersatz verurteilt wird!
Das Misstrauen gegenüber Gerichtsbarkeit und Rechtssprechung ist in
Südosteuropa weit verbreitet und geht sehr tief, darüber bin ich mir im
Klaren. Und das ist angesichts vieler schlechter Erfahrungen mit
parteiischen Richtern und Korruption wirklich verständlich. Dennoch
möchte ich Sie als Multiplikatoren ermuntern, sich mit dem Thema
Menschenrechte und dieser bisher einzigartigen Möglichkeit, sich an ein
internationales Gericht zu wenden, zu beschäftigen!
Dieser Newsletter soll Sie dabei unterstützen, das Wesentliche zu
erfahren und die wichtigsten Informationen, die in Ihren Sprachen zur
Verfügung stehen, im Internet zu finden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben würden,
wie das Thema bei einem Einsatz in Ihrer Schule, Universität oder
Organisation angenommen wird.
Für heute verbleibe ich mit meinen besten Wünschen und herzlichen
Grüssen
Ihre Ingrid Halbritter
INHALT
wir stellen vor: Der Europarat (II):
Arbeitsbereich Menschenrechte
Der Europarat ist die älteste und größte zwischenstaatliche Organisation
in Europa. In diesem Kapitel wird der Arbeitsbereich Menschenrechte
etwas genauer vorgestellt.
zum beispiel … Europäische
Menschenrechtskonvention und Europäischer
Menschenrechtsgerichtshof
In Bulgarien stirbt ein Roma im Gefängnis. Sein Recht auf Leben
wurde verletzt: ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof des
Europarats! Welche Rechte haben 800 Millionen
Europäer? Wie und wo kann man sie einklagen? In diesem Kapitel erfahren
Sie das Nötigste über ein bisher weltweit einzigartiges internationales
Rechtsinstrument, das uns allen offen steht.
im web: Menschenrechte im
Web des Europarats: eine Auswahl
Wo finden Sie was auf der Website des Europarats in Ihrer
Sprache? Ein kleiner Führer mit vielen direkten Links zu den wichtigsten
Ressourcen zum Thema Menschenrechte, Europäische
Menschenrechtskonvention und Menschenrechtsgerichtshof.
impressum
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wir stellen vor:
Der Europarat (II):
Menschenrechte
Ingrid Halbritter
Jeder Mensch hat Rechte, die an keine andere
Bedingung gebunden sind als an sein Menschsein. Es ist also völlig
gleichgültig, welches Geschlecht, welche Hautfarbe oder welchen
religiösen Glauben dieser Mensch hat. Diese Rechte sind die
Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet
worden sind.
Auf diese Menschenrechte hat sich der Europarat berufen, als er die
Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedete. Wie Sie in dem
nachfolgenden Abschnitt der Satzung sehen, ist das Thema Menschenrechte
ein ganz zentraler Bestandteil der Aufgabe des Europarats. In der
Satzung des Europarats von 1949 heißt es:
Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter
seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die
ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen.
Dieses Ziel wird mit Hilfe der Organe des Rates erstrebt durch die
Prüfung von Fragen gemeinsamen Interesses, durch den Abschluss von
Abkommen und durch gemeinsames Handeln auf den Gebieten der Wirtschaft,
des sozialen Lebens, der Kultur, der Wissenschaft, der Rechtspflege und
der Verwaltung sowie durch Schutz und Weiterentwicklung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Neben diesen allgemeinen Menschenrechten und Grundfreiheiten – das sind
zum Beispiel das Recht auf Leben und das Recht auf Freiheit und
Sicherheit – gibt es spezifische Rechte für besonders schutzbedürftige
Gruppen von Menschen (z.B. Minderheiten, Frauen, Kinder und Gefangene)
und besonders relevante Lebensbereiche (z.B. Bildung, Gesundheit).
Innerhalb des größten seiner vier Arbeitsbereiche – Menschenrechte -
kümmert sich der Europarat also einmal um die allgemeinen und
universalen Menschenrechte. Dafür sind die Hauptinstrumente die
Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof. Zum zweiten kümmert er sich um eben diese
besonders schutzbedürftigen Personengruppen und Lebensbereiche.
Nachstehend möchte ich einige Beispiele dafür nennen, wie sich der
Europarat im Rahmen seiner Aufgabe, die Menschenrechte zu wahren und zu
fördern, engagiert:
-
Die Europäische Sozialcharta (1961) garantiert
ganz spezifische Menschenrechte, nämlich soziale und wirtschaftliche
Menschenrechte. Es geht z.B. um das Recht auf eine Wohnung, Zugang zu
medizinischer Versorgung und das Recht auf Schulbesuch, Verbot der
Kinderarbeit, das Recht auf Familienzusammenführung und vieles mehr.
Fast alle Mitgliedstaaten haben diese Charta unterschrieben und
ratifiziert. Der Europarat überwacht die Einhaltung der Charta durch
Berichte, die die Mitgliedsstaaten schreiben und einreichen müssen. Man
kann über zugelassene Nichtregierungsorganisationen auch Beschwerden
einreichen, die das Komitee für soziale Rechte prüft und dann
entsprechend reagiert.
-
Das Komitee zur Verhütung von Folter besucht
Gefängnisse in den Mitgliedstaaten und veröffentlicht Berichte darüber,
wie Gefangene behandelt werden.
-
Ein Sekretariat ist mit der Überwachung der
Konvention zum Schutz von Minderheiten beschäftigt. Dieser
Konvention sind bisher 35 Staaten beigetreten. Sie enthält
beispielsweise das Verbot der Diskriminierung, das Recht auf
Schulunterricht in der eigenen Sprache, Zugang zu Medien und vieles mehr.
Die Mitgliedsstaaten müssen Berichte schreiben, die der Europarat dann
kommentiert und bei Länderbesuchen mit der Regierung bespricht, wie
Verbesserungen im Minderheitenschutz durchgeführt werden können.
-
Das Sekretariat zum Thema Gleichstellung von
Frauen und Männern kümmert sich um den gleichberechtigten Zugang von
Frauen zu politischen Entscheidungen, das Problem der Gewalt gegen
Frauen und Menschenhandel. Es gibt Publikationen heraus, unterstützt die
Umsetzung von Empfehlungen des Ministerkomitees und organisiert Seminare
und Konferenzen.
-
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz setzt sich aus je einem Experten der Mitgliedstaaten des
Europarats zusammen und hat ein kleines Sekretariat. Jedes Land wird
einzeln daraufhin geprüft, welche Probleme bestehen, und Empfehlungen
für Abhilfe und Lösungen werden unterbreitet. Daneben werden zu
bestimmten Themen wie z.B. Rassismus und Intoleranz gegenüber Roma
politische Empfehlungen an die Regierungen ausgesprochen und gute
Praxisbeispiele verbreitet.
-
Menschenhandel ist eine grobe Verletzung der
Menschenrechte. Daher arbeitet ein kleines Sekretariat speziell in
diesem Bereich. Es gibt drei politische Empfehlungen des
Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung, die das Phänomen
aus verschiedenen Perspektiven (juristisch, Präventionsmöglichkeiten,
Umgang mit Opfern usw.) beleuchten. Für verschiedene Zielgruppen (z.B.
NGO, Polizei) werden Weiterbildungen und Konferenzen organisiert sowie
Informationskampagnen durchgeführt, um das öffentliche Bewusstsein für
dieses globale Problem zu schärfen.
-
Das Programm Polizei und Menschenrechte hat
das Ziel, Polizeibeamte in den Mitgliedstaaten auszubilden, damit diese
in ihrem Beruf Menschenrechtsstandards einhalten.
[zum Inhaltsverzeichnis]
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zum beispiel ...
Europäische
Menschenrechtskonvention und Europäischer Menschenrechtsgerichtshof
Der Fall eines bulgarischen Rinderdiebes
Im September 1994 hat ein 49-jähriger Roma in der Gemeinde Pleven in Bulgarien
neun Rinder gestohlen und wurde sofort verhaftet. Zwölf Stunden später ist er
in der Polizeidienststelle an schweren inneren Blutungen gestorben. Seine
Lebensgefährtin, die von ihm drei Kinder hat und zwölf Jahre mit ihm
zusammenlebte, bemühte sich jahrelang um die Aufklärung des Falles, da sie
überzeugt war, dass er an den Folgen von Misshandlungen und Schlägen, die ihm
Polizisten zugefügt hatten, verstorben war.
Da ihre Bemühungen bei den bulgarischen Behörden zu keinem Ergebnis führten,
wandte sie sich schließlich an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und
klagte auf die Verletzung der Art. 2 (Recht auf Leben), Art. 6 (Recht auf ein
faires Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums), Art. 13 (Recht auf
wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot).
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab ihr in allen Anklagepunkten
Recht und verurteilte den Staat Bulgarien zur Zahlung von Schadensersatz und
Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Französischen Francs, 8.000 Bulgarischen
Leva und zur Übernahme der entstandenen Kosten.
Unsere Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention
An diesem eindrücklichen Beispiel können wir mehrere Dinge sehen: die
Grundrechte, die zunächst sehr abstrakt klingen, werden sehr praktisch, wenn
wir sie auf ganz konkrete Situationen anwenden. Artikel 2 lautet: Recht auf
Leben. Im Falle des Rinderdiebes haben die Polizeibeamten, also Vertreter des
Staates Bulgarien, diesen Mann geschlagen und damit seinen Tod herbeigeführt.
Sie haben außerdem nicht dafür gesorgt, dass er für seine Verletzungen
ärztliche Hilfe erhielt – was ihm unter Umständen das Leben gerettet hätte. Es
liegt außerdem nahe, dass der Rinderdieb deswegen so schlecht behandelt wurde,
weil er der Volksgruppe der Roma angehörte. Damit ist auch Artikel 14 verletzt,
der verbietet, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion etc. zu
diskriminieren.
Zweitens sehen wir an diesem Beispiel – übrigens ein Fall, der sich wirklich
zugetragen hat – dass nicht nur die gut ausgebildeten und wohlhabenden
Menschen Zugang zu diesem Gericht haben, sondern jeder, der davon weiß und der
den Aufwand nicht scheut! Damit wird deutlich, wie wichtig es ist, diese
internationalen Rechtsinstrumente zu kennen und zu wissen, wie man sich beim
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof beschweren kann.
Drittens verstehen wir, dass der Gerichtshof wirklich alle Fälle mit der
gleichen Ernsthaftigkeit verhandelt, ob es sich nun um ein unschuldiges Opfer
handelt, oder – wie in diesem Fall – um einen betrunkenen (siehe Protokoll)
Tagelöhner und Dieb. Menschenrechte sind unteilbar und stehen jedem zu!
Wie genau sieht nun die Europäische Menschenrechtskonvention aus?
Artikel 1 der Menschenrechtskonvention lautet: Verpflichtung zur Achtung der
Menschenrechte. Die Hohen Vertragsparteien – also alle Mitgliedstaaten des
Europarats, die diese Konvention unterschrieben und ratifiziert haben –
sichern allen Bürgern ihres Staates die folgenden Rechte und Freiheiten zu.
Einige Beispiele der insgesamt 18 Artikel sind:
Artikel 2: Recht auf Leben
Artikel 3: Verbot der Folter
Artikel 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit
Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
Artikel 7: Keine Strafe ohne Gesetz
Artikel 9: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 14: Diskriminierungsverbot
Diese insgesamt 18 Artikel befinden sich im ersten Teil der Konvention. Unter
jedem Artikel wird genauer beschrieben, was er bedeutet und in welchen Fällen
er nicht gilt. Nehmen wir zum Beispiel Artikel 2. Der Staat verpflichtet sich,
das Leben eines jeden Menschen zu schützen. Niemand darf getötet werden, es
sei denn, dieser Mensch wird per Gesetz zum Tode verurteilt oder er stirbt bei
einer rechtmäßigen Festnahme oder bei der Niederschlagung eines Aufruhrs.
Die Todesstrafe wurde in einem zusätzlichen Protokoll Nr. 13 abgeschafft, und
zwar vollständig, ohne Ausnahme und ohne jede Einschränkung. Dieses Protokoll
trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Nur drei Staaten haben es noch nicht
unterzeichnet: Armenien, Aserbaidschan und Russland. Für den Artikel 2 der
Menschenrechtskonvention bedeutet das also: selbst wenn ein Staat die
Menschenrechtskonvention per Gesetz einhalten muss, können Verurteilte dennoch
gesetzlich hingerichtet werden, wenn dieser Staat dem Zusatzprotokoll Nr. 13
noch nicht beigetreten ist.
Häufig gehen beim Gerichtshof in Straßburg Beschwerden gegen den Artikel 6 ein:
Recht auf ein faires Verfahren. Das bedeutet konkreter: jeder hat das Recht,
dass sein Fall vor einem auf Gesetz beruhenden Gericht öffentlich und
innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt wird; dass ein Angeklagter bis
zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt; er die Verhandlung
sprachlich verstehen kann, eine Verteidigung hat und Zeugen befragen darf.
Viele Gerichtsverfahren ziehen sich viel zu lange hin, und genau dies wird oft
vor dem Gerichtshof verhandelt. Eine Österreicherin, die wegen Betrugs
angeklagt und verurteilt wurde, hat gegen die Republik Österreich geklagt, da
ihr Gerichtsverfahren mehr als 15 Jahre gedauert hatte. Der Gerichtshof gab
ihr Recht und hat Österreich zur Zahlung von insgesamt 11.000,00 Euro
Schadenersatz für die Belastungen, die der Frau dadurch entstanden sind,
verurteilt.
Sie können gegen Ihren Staat klagen!
Das Besondere an der Menschenrechtskonvention ist, dass Sie als Bürgerin oder
Bürger gegen Ihren Staat klagen können, wenn Sie glauben, dass er Ihre
Menschenrechte verletzt! Nicht zuständig ist der Gerichtshof, wenn Ihnen eine
andere Person schadet. Sie können also nur gegen staatliche Stellen – also zum
Beispiel Behörden, Gerichte oder Vertreter Ihres Staates – Klage erheben, die
dann in Straßburg verhandelt wird.
Das ist ein ungeheurer Fortschritt, denn bevor es diese Konvention und den
dazugehörigen Gerichtshof gab, waren wir Europäer unseren Staaten bei
Menschenrechtsverletzungen hilflos ausgeliefert! Es gab schlicht keine
rechtliche Instanz über unseren Staaten. Staatsterror und staatliche Willkür
sind also nicht mehr möglich – vorausgesetzt, wir kennen unsere Rechte und
wissen, wie wir dafür kämpfen können.
Der Menschenrechtsgerichtshof tut sein Möglichstes, um Ihnen zu ermöglichen,
Beschwerden einzureichen. Im Internet (siehe Links in der nächsten Rubrik
Im Web) finden Sie wichtige, leicht verständliche
Informationen und Formulare, die Sie in Ihrer Sprache ausfüllen und einreichen
können.
Natürlich müssen für eine Klage bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie
können sich über Verletzungen von Rechten beschweren, die in der Konvention
oder in einem der zusätzlichen Protokolle genannt werden. Ihr Staat muss
natürlich diese Dokumente nicht nur unterzeichnet, sondern auch ratifiziert
haben. Ratifizieren bedeutet, dass das nationale Parlament des Staates
zustimmt und damit verbindlich und endgültig erklärt, sich an den Vertrag
halten zu wollen. Der Staat muss von diesem Augenblick die
Vertragsbestimmungen umsetzen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die innerstaatlichen Rechtsmittel
ausgeschöpft haben. Was bedeutet das? Wenn Sie mit dem Urteil eines Gerichts
zu Ihrem Fall nicht einverstanden sind und es zum Beispiel eine nächsthöhere
Gerichtsinstanz gibt oder sogar ein Verfassungsgericht, das für
Menschenrechtsfragen zuständig ist, müssen Sie erst zu diesem Gericht gehen,
bevor Sie den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anrufen. Wichtig ist,
dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung der letzten Instanz
in Ihrem Land Ihre Beschwerde einreichen.
Wenn Sie eine Beschwerde beim Gerichtshof einreichen und sie als zulässig
erklärt wird, brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Wenn Ihnen die finanziellen
Mittel fehlen, ist der Europarat bereit, Sie dabei mit einem sogenannten
Prozesskostenhilfesystem zu unterstützen. Ist Ihre Beschwerde zulässig, wird
sie – je nach Fall – von einer der Kammern verhandelt. Die Entscheidung in den
Kammern wird nach dem Mehrheitsprinzip getroffen und ist endgültig. Die
Urteile sind für die Mitgliedstaaten bindend und das Ministerkomitee ist dafür
verantwortlich, die Umsetzung – also zum Beispiel die Zahlung von
Schadensersatz an den Kläger – sicherzustellen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und Grundfreiheiten

Mit ein wenig Vorstellungskraft können Sie die Waage – Symbol der
Gerechtigkeit - sehen, die der Architekt des Gebäudes des Gerichtshofs
darstellen wollte.
Die Europäische Menschenrechtskonvention besteht aus zwei Teilen: einem
Katalog von Grundrechten und Grundfreiheiten sowie der Bestimmung, wie der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aussieht und arbeitet. Das ist also
das Besondere und Einzigartige an der Europäischen Menschenrechtskonvention:
sie enthält ein System zu ihrer Durchsetzung, nämlich einen Gerichtshof, der
derzeit 45 europäische Staaten rechtsgültig verurteilen und bestrafen kann,
wenn staatliche Behörden oder Gerichte die Menschenrechte ihrer Bürger
verletzt haben.
Der Europarat hat derzeit 46 Mitglieder. Im Herbst 2004 kam Monaco hinzu, das
vermutlich aus zeitlichen Gründen die Konvention und ihre Protokolle noch
nicht unterzeichnet und ratifiziert hat. Alle anderen Staaten sind
Vertragsstaaten der Menschenrechtskonvention und erkennen damit die Autorität
dieses Gerichtshofs an.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte existiert in seiner jetzigen
Form seit 1998. Bis dahin waren drei Organe des Europarats für die
Durchsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten verantwortlich: die
Europäische Kommission für Menschenrechte (seit 1954), der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (seit 1959) und das Ministerkomitee des
Europarats (bestehend aus den Außenministern der Mitgliedstaaten). Beschwerden
wurden erst der Kommission vorgelegt, an das Ministerkomitee weitergeleitet
und unter Umständen von einem der beiden dem Gerichtshof zur Entscheidung
vorgelegt. Damals konnten Einzelpersonen ihre Klage nicht direkt beim
Gerichtshof einreichen.
Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 11 wurde das Verfahren neu geordnet, und seit
November 1998 gibt es also nur noch eine einzige Recht sprechende Instanz: den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Zahl der Klagen, die bei ihm
eingehen, steigen seither sprunghaft an: im Jahr 2001 waren es 13.858
Beschwerden!
Im Gerichtshof sind so viele Richter tätig, wie es Mitgliedstaaten gibt,
derzeit also 45, wobei im Moment der Posten des Richters aus Lettland vakant
ist. Monaco hat das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert und stellt daher
auch noch keinen Richter. Aus jedem Mitgliedstaat kommt ein Richter, wobei er
nicht Vertreter seines Landes und damit unabhängig und unparteiisch ist.
Gewählt werden die Richter durch die Parlamentarische Versammlung des
Europarats für sechs Jahre.
Die Struktur des Gerichtshofs ist mit ihren verschiedenen Kammern, Sektionen
und Ausschüssen ziemlich komplex und soll hier nicht besprochen werden. In der
nächsten Rubrik finden Sie aber Hinweise, wo Sie genauere Informationen auf
der Website des Europarats lesen können.
[zum Inhaltsverzeichnis]
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im web
In dieser Rubrik möchte ich Ihnen – auch als Ergänzung des letzten
Newsletters – weitere Informationen zu den Themen dieser Ausgabe zeigen
und Ihnen erklären, wo Sie diese auch in Ihrer Sprache auf der Website
des Europarats finden. Der Internetauftritt des Europarats ist eine
unerschöpfliche Quelle, allerdings ist es sehr schwierig, genau das zu
finden, was man sucht.
1. Allgemeines über den Europarat und Unterrichtsmaterialien zur
Menschenrechtskonvention
Die allgemeine Information in „Der Europarat, 800 Millionen
Europäer“ (ca. 100 Seiten) gibt Ihnen einen wirklich guten Einblick in
Geschichte, Struktur, Funktionsweise, Arbeitsfelder und konkrete
Tätigkeiten. Darüber hinaus finden Sie dort viele Literaturhinweise,
Adressen von Informationszentren in den einzelnen Ländern und kurz
erklärte Links zu weiteren Internetseiten.
In allen Sprachen Südosteuropas finden Sie leicht verständliche
Informationen über den Europarat und die Menschenrechtskonvention sowie
Anleitungen zu Übungen, die mit Schülern durchgeführt werden können.
Hier die direkten Links zu den einzelnen Sprachen:
Albanisch,
Bosnisch,
Bulgarisch,
Deutsch,
Englisch,
Kroatisch,
Mazedonisch,
Rumänisch
2. Die Europäische Menschenrechtskonvention
Die aktuelle Fassung der Konvention steht in allen Sprachen der
Mitgliedstaaten zur Verfügung, also auch in Ihrer! Bitte folgen Sie
diesem Pfad:
www.echr.coe.int, dann „Basic Texts“ dann „The European Convention
on Human Rights“ oder verwenden Sie diesen
direkten Link ...
3. Informationen zur Einreichung einer Klage
Alle Informationsblätter, Hinweise zum Ausfüllen des Formulars und
das Formular selbst stehen ebenfalls in allen Sprachen zur Verfügung.
Gehen Sie auf die Webseite
www.echr.coe.int wählen Sie dann den Link „Basic texts“ und auf der
dann erscheinenden Seite den 5. Link von oben „Informations
for Persons wishing to Apply to the European Court for Human Rights“.
In der Mitte des Dokuments, das sich öffnet, ist eine Tabelle mit
den verschiedenen Sprachen. Klicken Sie auf Ihre Sprache, dann kommen
Sie zu einer Liste mit Links in alphabetischer Reihenfolge. Die
Dokumente stehen als pdf-Datei zur Verfügung.
Hier der
direkte Link.
Lassen Sie sich bitte nicht irritieren! Diese Seite ist in ihrem oberen
Teil in englischer Sprache verfasst. Die Tabelle mit den Sprachen
befindet sich ein wenig weiter unten!
4. Die Konvention und der Gerichtshof in 5 Sprachen:
Wenn Sie eine der fünf Hauptsprachen des Europarats beherrschen
(Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Russisch), haben Sie
Zugang zu einer größeren Fülle von Informationen. Gehen Sie über die
Startseite des Europarats
www.coe.int zum Link „Site Map“ und wählen Sie eine dieser fünf
Sprachportale.
Auf der linken Seite sehen Sie die Tätigkeiten des Europarats
aufgelistet (Menschenrechte, Rechtliche Angelegenheiten, Soziale
Kohäsion und Bildung, Kultur…). Wenn Sie den Link „Menschenrechte“
anklicken, öffnet sich rechts davon ein Fenster mit verschiedenen
Arbeitsbereichen. Für unser Thema sind die Links „Konvention“ und
„Europäischer Gerichtshof“ relevant. Unter dem Link „Konvention“ finden
Sie nicht nur den Originaltext, sondern auch weitere erläuternde Texte,
eine tabellarische Übersicht, welcher Staat wann die Konvention
unterschrieben und ratifiziert hat, und Details, welche Vorbehalte jeder
einzelne Staat formuliert hat.
Wenn Sie auf den Link „Europäischer Gerichtshof“ gehen, finden Sie
Hintergrundtexte zu diesem Organ, Informationen für diejenigen, die eine
Klage einreichen wollen, und alle notwendigen Formulare und Adressen,
die Sie benötigen.
Auf der linken Seite führt Sie ein Link „Urteile und Entscheidungen“ zu
einer Datenbank, wo Sie sämtliche Fälle akribisch genau beschrieben
finden. Durch die für Laien beschwerliche Juristensprache ist die
Lektüre nicht ganz einfach, aber es ist doch möglich und sogar spannend,
sich einen Eindruck zu verschaffen, welche Person sich in welcher
Angelegenheit an den Gerichtshof gewandt hat und wie dieser entschieden
hat. Leider gibt es alle Dokumente in dieser Datenbank nur auf Englisch,
selten auf Französisch.
5. Ein ausgezeichneter Service: alle Konventionen des Europarats
Falls Sie sich dafür interessieren, welche Konventionen es gibt, was
sie beinhalten und wer sie unterzeichnet bzw. ratifiziert hat, gehen Sie
auf diese Seite (englisch):
http://conventions.coe.int. Voraussetzung ist, dass Sie eine der
fünf Hauptsprachen verstehen, die Sie oben rechts auf der Seite anwählen
können.
Unter dem Link „full list“ öffnet sich eine schier endlos erscheinende
Liste von fast 200 Konventionen und Protokollen, die zwischen Mai 1949
und Januar 2005 verabschiedet wurden und in Kraft traten. Wenn Sie auf
einen der Vertragstitel klicken, finden Sie einen ausgezeichneten
Service: Was wollen Sie über diesen Vertrag wissen?, werden Sie gefragt,
und können dann den Volltext anschauen, sich in Erläuterungen vertiefen,
den Stand bei der Unterzeichnung und Ratifikation nachschauen und genau
sehen, welcher Staat welche Vorbehalte angemeldet hat (sofern Sie die
Juristensprache verstehen und den Paragraphenwald durchdringen).
Hilfreich – gerade für Unterrichtszwecke – ist das Glossar (vierter Link
von oben). Dort werden gut verständlich Schlüsselbegriffe zu den
Konventionen erklärt.
Wenn Sie wissen wollen, welche Konventionen Ihr Land bereits ratifiziert
hat, gehen Sie auf den dritten Link von unten („Staaten“) und benutzen
Sie die Datenbank. Sie können zum Beispiel Ihr Land anwählen und sich
alle Abkommen auflisten lassen, oder einzelne Themenbereiche wählen. Von
dort aus können Sie dann wieder auf die Einzelheiten eines jeden
Vertrages zugreifen.
6. Die Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
Wenn es Sie interessiert, wie die Richter heißen, die derzeit am
Gerichtshof arbeiten, gehen Sie zu diesem Link:
http://www.echr.coe.int/BilingualDocuments/LISTEDEPRESEANCE.htm
7. Menschenrechte - viele gute Information und Materialien!
Die Abteilung Zusammenarbeit und Bewusstseinsbildung stellt eine
Fülle von Informationsmaterialien zu verschiedenen Aspekten der
Menschenrechte zur Verfügung, und dies zum Teil in verschiedenen
Sprachen. Sie finden z.B. einen kurzen Führer durch die Europäische
Menschenrechtskonvention auf albanisch, kroatisch und russisch. Der
Zugang ist ein wenig aufwändig, lohnt sich aber: Sie finden auf
dieser Seite drei verschiedene Zugänge zu einer Datenbank. Die erste
ignorieren Sie am besten, denn sie ist schwierig zu bedienen.
In der Mitte der Seite befindet sich eine Datenbank mit 14
Dokumenten. Wählen Sie die gewünschte Sprache und den Titel „Subject“.
Sie finden dann sofort eine Liste mit allen Dokumente, die es in dieser
Sprache gibt.
Genau darunter ist ein dritter Zugang zu etwa
80 Dokumenten. Wählen Sie den englischen Titel des Dokuments an, für das
Sie sich interessieren. Sie sehen dann sofort, welche Dokumente in
welchen Sprachen als pdf-Datei verfügbar sind.
Umfangreiche
Materialien zum Thema Menschenrechte finden Sie auch auf unserem
Bildungsserver
www.dadalos.org (in allen Sprachen Südosteuropas)
[zum
Inhaltsverzeichnis]
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Dieser
Newsletter wird von D@dalos Sarajevo herausgegeben und wird finanziert
vom Auswärtigen Amt Berlin, dem Bundesministerium für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ) und dem Europarat.
Verantwortliche Redakteurin: Ingrid Halbritter
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