Grundkurs 1

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Parteien

Überblick über die Grundkurs-Sequenzen:

Grundkurs 1 Was ist eine Partei?
Grundkurs 2 Welche Parteitypen gibt es?
Grundkurs 3 Welche Funktionen erfüllen Parteien?
Grundkurs 4 Wie sehen Parteiensysteme aus?
Grundkurs 5 Welche Probleme hat die Parteiendemokratie?

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Grundkurs 1: Was ist eine Partei?

Bevor wir uns in Grundkurs 2 mit den verschiedenen Pateitypen beschäftigen, uns die Funktionen der Parteien in modernen Demokratien ansehen (Grundkurs 3) und einen Blick auf verschiedene Parteiensysteme (Grundkurs 4) sowie auf die Probleme der Parteiendemokratie werfen (Grundkurs 5), stellt sich zunächst die Frage: Was ist eigentlich eine Partei? Eine Minimaldefinition könnte etwa folgendermaßen aussehen:

Eine Partei ist "eine Gruppe gleichgesinnter Bürger, die sich die Durchsetzung gemeinsamer politischer Vorstellungen zum Ziel gesetzt haben".

[Rainer-Olaf Schultze; aus: Pipers Wörterbuch zur Politik]

Etwas detaillierter sind die beiden folgenden Definitionen:

"Parteien sind freie Zusammenschlüsse gleichgesinnter Bürgerinnen und Bürger, die für die Lösung politischer Probleme programmatische Vorschläge machen und Kandidaten für Parlamentsmandate und Regierungsämter aufstellen, um nach erfolgreicher Wahl dort ihr Programm in die Wirklichkeit umzusetzen."

[Waldemar Besson/Gotthard Jasper, Das Leitbild der modernen Demokratie, Bonn BpB 1990]

"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit (...) auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes (...) mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten (...)."

[Deutsches Parteiengesetz von 1967, § 2 Abs. 1]

In diesen Definitionen sind bereits einige wichtige Kriterien enthalten, die für Parteien charakteristisch sind. Keine Rolle spielt, ob sich eine Organisation selbst als "Partei" bezeichnet. Auch die ideologische Ausrichtung bzw. das Programm entscheidet nicht darüber, ob eine Organisation eine Partei darstellt oder nicht. Der folgende Text fasst die Kriterien zusammen:

Was macht eine Organisation zu einer Partei?

Kriterien

bulletEine Partei hat Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen. Sie strebt eine gesamtpolitische Wirkung an. Die Mitgestaltung der politischen Willensbildung richtet sich sowohl auf einen längeren Zeitraum als auch auf einen größeren Bereich. Es genügt demnach nicht, wenn sich eine politische Vereinigung ausschließlich im kommunalen Sektor betätigt (...).
bulletEine Partei muss den Willen erkennen lassen, regelmäßig an der politischen Repräsentation des Volkes teilzunehmen. Damit unterscheidet sie sich etwa von Verbänden, die keine politische Verantwortung für alle Bereiche tragen, oder von Bürgerinitiativen, die lediglich punktuell Einfluss nehmen, jedoch keine politischen Ämter übernehmen wollen. Dies braucht allerdings nicht zu bedeuten, dass die Partei Mandate in den Parlamenten erringt (...).
bulletWichtig ist eine eigenständige Organisation sowohl dem Umfang als auch der Dauerhaftigkeit nach. Eine Organisation, die sich nur zur Wahl bildet, verfügt (...) ebenso wenig über den Parteistatus wie eine Gruppe, die sich den Organisationsapparat einer anderen Vereinigung zunutze macht.
bulletEine Partei stellt eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern dar. Das Prinzip der Einzelmitgliedschaft soll die Unterwanderung einer Partei durch einen Verband verhindern. Die Zahl der Mitglieder darf eine gewisse Grenze nicht unterschreiten, damit die Ernsthaftigkeit der Ziele und auch der Erfolgsaussichten erkennbar bleibt.
bulletEine politische Vereinigung, die als Partei anerkannt sein will, muss in der Öffentlichkeit hervortreten wollen. Wer das Licht der Öffentlichkeit scheut und im Verborgenen tätig wird, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer politischen Partei.

[Uwe Backes/Eckhard Jesse; aus: Informationen zur politischen Bildung 207, Parteiendemokratie, BpB 1996]

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Im Lexikon finden sich zusätzlich einige kurze Anmerkungen zur Entstehungsgeschichte von Parteien und zu Parteitypen, mit denen wir uns im folgenden Grundkurs beschäftigen:

Lexikondefinition: "Partei"

[lateinisch pars, "Teil, Richtung"], allgemein ein Zusammenschluss von Menschen gleicher oder ähnlicher politischer, sozialer, wirtschaftlicher und weltanschaulicher Willensrichtung, um sich im staatlichen Leben Einfluss zu verschaffen. In diesem Sinn gab es Parteien als mehr oder minder lose Gruppenbildungen schon in den Stadtstaaten des Altertums und im republikanischen Rom sowie in den politischen und religiösen Bewegungen des 16. und 17. Jahrhunderts.
Die Entwicklung der modernen Parteien als festgefügte Körperschaften war im allgemeinen ein Vorgang des 18. und 19. Jahrhunderts, der stark vom Beispiel des englischen politischen Lebens beeinflusst war, wo sich zuerst Tories und Whigs im 18. Jahrhundert als relativ feste Parteien herausbildeten, die geschlossen zu bestimmten politischen Fragen Stellung nahmen und sich in der Staatsführung ablösten (Zweiparteiensystem). Schärfer umrissene Parteiengruppen bildeten sich in den amerikanischen Unabhängigkeitskämpfen und in der Französischen Revolution, dann in den deutschen Verfassungsbewegungen des "Vormärz" (...).
Ziel einer Partei oder einer Gruppe verwandter Parteien ist es, die Mehrheit im Parlament zu erhalten (Koalitionsparteien, Mehrheitspartei) und damit den politisch beherrschenden Einfluss zu gewinnen; ihre Gegner im Parlament sind dann die im Wahlkampf unterlegenen Oppositionsparteien. Das Wechselspiel der Parteien ist eine der Grundvoraussetzungen des modernen Verfassungslebens, besonders des parlamentarischen Systems. Wo eine Partei allein den wahren Volkswillen zu verkörpern vorgibt (als Mehrheit oder Minderheit) oder sich als Elite betrachtet, kommt es zum Einparteiensystem (z. B. in der Diktatur).
(...) Obgleich die Parteien zu den grundlegenden und bestimmenden Elementen des Verfassungslebens gehören, haben sie doch in den meisten Staaten keine verfassungsrechtliche Anerkennung, da die Abgeordneten verfassungsrechtlich als Vertreter des Volks und nicht einer bestimmten Partei gelten. Erst im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in gewisser Weise auch in Großbritannien sind sie verfassungsmäßig formell anerkannt.
Eine Parteientypologie orientiert sich an den Kriterien Organisation, politische Ziele, Mitgliederstruktur und politische Funktion. Organisationsbestimmte Parteitypen sind z. B. Honoratioren-, Kader- und Massenparteien. Für Weltanschauungs-, Interessen- und Programmparteien sind die politischen Zielsetzungen typologisch entscheidend, während das bei Volks- und Klassenparteien die Mitgliederstruktur ist. Von ihrer funktionalen Rolle in bestimmten politischen Systemen her differenziert man Staats- und demokratische Parteien. In der Realität finden sich oft Mischtypen der Parteien. Das gilt insbesondere für demokratische Systeme (...).

[aus: Bertelsmann Discovery Lexikon 1997]

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