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Parteien

USA

Das Wahlrecht eines Staates beeinflusst die Ausgestaltung des Parteiensystems maßgeblich. So hat das Mehrheitswahlrecht in den USA wesentlich zur Entstehung des Zweiparteiensystems beigetragen. Die Grundzüge des US-Wahlrechts legt der folgende Text dar. Mit den Zusammenhängen zwischen politischem System, Wahlrecht und den Merkmalen des Parteiensystems beschäftigt sich ein weiterer Text [...zum Text "Zusammenhang"]

Wahlen in den USA

In den Vereinigten Staaten herrscht Mehrheitswahlrecht. Gewählt ist, wer im jeweiligen Wahlbezirk die meisten Stimmen erhält.

[Das Capitol in Washington]

Der Kongress — das "Parlament" der Vereinigten Staaten — besteht aus zwei Kammern: Dem Senat, in den jeder Staat unabhängig von seiner Größe zwei Vertreter entsendet, und dem Abgeordnetenhaus (House of Representatives), in dem jeder Abgeordnete einen Wahlkreis von knapp einer halben Million Einwohnern vertritt. Die Abgeordneten werden alle zwei Jahre neu gewählt; Senatoren dagegen haben eine sechsjährige Wahlzeit; alle zwei Jahre wird ein Drittel des Senats neu gewählt.

(...) Entgegen verbreiteter Ansicht wird der Präsident der Vereinigten Staaten sowie der Vizepräsident nicht direkt gewählt. Die Bürger wählen vielmehr Wahlleute, und diese wählen den Präsidenten. Jeder Staat stellt so viele Wahlleute, wie er Sitze in Senat und Abgeordnetenhaus hat. Die Wahlleute werden von den Parteien aufgestellt und stimmen traditionell für den Präsidentschaftskandidaten ihrer Partei — auch wenn sie rechtlich dazu nicht verpflichtet sind. Nach der Volkswahl treten die Wahlleute in jedem Staat zur Abstimmung zusammen; der Sieger erhält dann jeweils alle dem Staat zustehenden Stimmen zugesprochen. Wegen dieses Verfahrens ist es möglich, dass der Kandidat, der die meisten Wählerstimmen erhalten hatte, die Mehrheit der Wahlleutestimmen verfehlt; im letzten Jahrhundert ist das dreimal vorgekommen. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit der Wahlleutestimmen erhalten — auch das gab es schon —, wählt das Abgeordnetenhaus den Präsidenten und der Senat den Vizepräsidenten.

Die fünfzig Bundesstaaten haben eine meist aus zwei Kammern bestehende Legislative und werden von einem direkt gewählten Gouverneur regiert. Neben Bundes-, Staats- und Kommunalpolitikern wird noch eine Reihe weiterer Führungspersönlichkeiten auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene direkt gewählt, insbesondere Richter und Staatsanwälte. Vor allem die Volkswahl von Richtern ist umstritten, weil die mit ihr angestrebte volksnahe Rechtsprechung auch in populistische Rechtsbeugung ausarten kann.

Die Wahlbeteiligung in den USA ist nach deutschen Maßstäben sehr gering; bei der letzten Präsidentschaftswahl betrug sie 55 Prozent, vier Jahre davor 50 Prozent. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich Wähler rechtzeitig vorher registrieren lassen müssen; da es in den USA kein Einwohner-Meldewesen gibt, können die örtlichen Behörden anders keine Wählerlisten anfertigen.

Kandidaten für die verschiedenen Ämter werden im Prinzip von den Parteien aufgestellt; allerdings haben sich dafür im Laufe der Geschichte — von Staat zu Staat unterschiedlich — meist sehr offene Verfahren entwickelt. Es gibt entweder Wahlversammlungen (caususses), in denen die Parteimitglieder und oft auch darüber hinaus interessierte Bürger die Kandidaten nominieren oder — in der Mehrzahl der Staaten — Vorwahlen. Bei diesen muss man sich meist vorher für eine Partei registrieren lassen (wobei sich auch beispielsweise ein Mitglied der Demokraten als Republikaner registrieren lassen kann) und stimmt dann wie bei einer Wahl für den gewünschten Kandidaten.

[aus: Das Parlament 43, 37/1993]

Mehr Informationen über Wahlen und Wahlrecht in den USA in englischer und deutscher Sprache finden Sie im Internet unter http://www.usembassy.de/usa.

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Autor
: Klaus Müller
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