Grundkurs 3

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Parteien

Grundkurs 3: Welche Funktionen erfüllen Parteien?

Moderne Demokratie ohne Parteien, die in vielerlei Hinsicht zwischen den Bürgerinnen und den Verfassungsorganen vermitteln, ist undenkbar. Wie sieht diese Vermittlung im einzelnen aus? Welche Funktionen nehmen die Parteien als Teil des intermediären Systems im politischen System wahr? Diese Frage steht im Zentrum von Grundkurs 3.

Das folgende Schaubild und der Text listen in einem ersten Schritt die wesentlichen Funktionen der Parteien auf:

Personalrekrutierung: Parteien wählen Personen aus und präsentieren sie bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter.

Interessenartikulation: Parteien formulieren öffentliche Erwartungen und Forderungen gesellschaftlicher Gruppen und Kräfte an das politische System.

Programmfunktion: Parteien integrieren unterschiedliche Interessen in eine Gesamtvorstellung von Politik, in ein politisches Programm, für das sie um Zustimmung und um Mehrheit werben.

Partizipationsfunktion: Parteien stellen eine Verbindung her zwischen Bürgern und politischem System, sie ermöglichen politische Beteiligung von einzelnen und Gruppen mit Aussicht auf Erfolg.

Legitimationsfunktion: Indem Parteien die Verbindung herstellen zwischen Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen und dem politischen System, tragen sie zur Verankerung der politischen Ordnung im Bewusstsein der Bürger und bei den gesellschaftlichen Kräften bei.

[Bernhard Sutor; aus: Politik. Ein Studienbuch zur politischen Bildung, Paderborn 1994]

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Diese für jede Demokratie zentralen Funktionen erfüllen die Parteien im Verbund mit den anderen Akteuren des intermediären Systems: Verbänden und Medien. Wie das im einzelnen abläuft, ist Thema des folgenden kurzen Textes und der weiteren Texte, die im Rahmen von Grundkurs 3 zur Verfügung stehen:

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Die Parteien zwischen "Staat" und "Volk"

Parteien sind nicht die einzigen Akteure im intermediären System. Sie teilen sich die Aufgabe der Interessenvermittlung und politischen Willensbildung mit Verbänden, Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen sowie mit den Medien, Letztere haben inzwischen nicht nur eine passive Vermittlerrolle, sondern sind vielmehr (...) »Medium und Faktor« im Kommunikationsprozess. Doch nur den Parteien kommt die »eigentümliche Doppelrolle« zu, legitimiert durch Wahlen »Meinungen und Interessen aus dem Volk nicht nur wie die anderen Vermittlungsinstanzen an den Staat heran(zutragen), sondern in ihn hinein, indem sie in den verfassten staatlichen Organen den Gesamtwillen bilden. (...) Sie lösen also das in allen pluralistisch-repräsentativen Demokratien auftretende Vermittlungsproblem zwischen vorhandener gesellschaftlicher Vielfalt und aufgegebener staatlicher Einheit.« Dieser besondere verfassungsrechtliche Mischstatus aus Freiheit und Bindung, der den Parteien — in Abgrenzung zu den Staatsorganen — den Rang eines Verfassungsorgans zubilligt, soll bewirken, dass sie »nicht soweit in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit entrückt werden, dass sie ihre gesellschaftliche Verwurzelung verlieren, ihre Führungen Unabhängigkeit von den Mitgliedern gewinnen und sich die dauernde Rückkoppelung an die gesellschaftliche Vielfalt von Meinungen und Interessen auflöst«.

Die Parteien sind es demnach, die den »Kreislauf politischer Kommunikation« zwischen Staatsorganen und Öffentlichkeit, zwischen der »Volkswillensbildung« und »Staatswillensbildung« in Gang halten sollen, wobei nicht zur Debatte steht, »ob sie entweder zur Gesellschaft oder zum Staat gehören, sondern nur, in welchem Maße sie in beide integriert sein dürfen«. Wie keinem anderen Akteur im politischen Prozess des demokratischen Systems kommt den Parteien also eine besondere kommunikative Scharnierfunktion zu.

[aus: Ulrich Sarcinelli: Parteien und Politikvermittlung: Von der Parteien- zur Mediendemokratie?; in: ders. (Hg.), Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft, Bonn BpB 1998]

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