Glossar

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Menschenrechte

Übersicht über die Begriffe, die in diesem Glossar zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam" (Dokument 8) erläutert werden:

Abu Bakr

Gihad

Jihad

Scharia

Ahl al-kitab

Hadith

Kaaba

Schia/Schiiten

Al-Azhar

Hidschra/Hedschra

Kalif

Shura

Alim

Hisba

Mahdi

Sufismus, Sufis

Amir al-muminin

Hul´

Majlis

Sunna/Sunniten

Dar al-islam

Ijtihad

Mekka

Thora

Din wa-daula

Imam

Moschee

Umar (Omar)

Fatwa

Jahiliya

Mufti

Umma

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Abu Bakr: Abu Bekr, erster der legitimen Kalifen (632–634), geboren um 573 in Mekka, gestorben 634 in Medina; Nachfolger Mohammeds und dessen Schwiegervater durch Aïscha.

Ahl al-kitab: «Leute des Buches», bezeichnet die drei Buchreligionen Islam, Judentum und Christentum. Wegen dieser Verwandtschaften genießen die Juden und Christen im Islam auch eine besondere Stellung im Gegensatz zu Angehörigen anderer Religionen.

Al-Azhar: Bedeutendste Hochschule des sunnitischen Islams, Zentrum seiner Rechtstätigkeit; gegründet im 10. Jahrhundert von den Fatimiden; befindet sich in Kairo.

Alim (Plural ulama): Gelehrter, «Wissender» auf dem Gebiet des islamischen Rechtes, ohne Trennung in religiöse oder politische Bereiche. Voraussetzung ist ein entsprechendes Studium, das dem Alim das notwendige Wissen vermittelt.

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Amir al-muminin: «Herrscher (ursprünglich Befehlshaber) der Gläubigen», Titel eines islamischen Herrschers, der sowohl politisches wie religiöses Oberhaupt seines Volkes ist.

Dar al-islam: «Haus des Islams», das Gebiet des Islams in Abgrenzung zum Dar al-harb («Haus des Krieges»), in dem der Islam nicht herrscht und mit dem man deshalb in der Anfangszeit meist im Kriege lag.

Din wa-daula: «Glaube und Reich», die Einheit von Politik und Religion im Islam. Im Gegensatz zu Judentum und Christentum hat der Islam nie eine Trennung zwischen Staat und Religion vollzogen. Vielmehr beinhaltet seine Lehre eine komplette Welt-, Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.

Fatwa: Rechtsgutachten eines Muftis; kann mit hoher Autorität des Gutachters sehr nahe an eine Rechtsverbindlichkeit kommen; besser umschrieben mit «Rechtsmeinung».

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Gihad (auch Jihad): «Das Sich-Bemühen» um den Islam; die Tragweite des Begriffes reicht von dem Bemühen, ein besserer Muslim zu werden, bis hin zur umstrittenen Form der Ausbreitung des Islams durch einen «heiligen Krieg». Gihad/Jihad meint aber auch das Bemühen um die friedliche Ausbreitung des Islams.

Hadith: «Mitteilungen»; Überlieferungen vom Leben und Handeln Mohammeds. Eine der Grundlagen der Scharia.

Hidschra/Hedschra: [die; arabisch], die Auswanderung des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina 622 n. Chr.; Ausgangspunkt der islamischen Zeitrechnung (in Mondjahren).

Hisba: Recht

Hul´: Selbstloskauf der Frau aus der Ehe gegen Entgelt.

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Ijtihad: Die Einbeziehung verstandesgemäßer, d. h. menschlicher, Überlegungen bei der Beantwortung islamischer Rechtsfragen durch die Gelehrten.

Imam: Bezeichnet im sunnitischen Islam zuerst einmal den Vorbeter der islamischen Gemeinde, der darüber hinaus aber auch Führungsaufgaben in der Gemeinde übernehmen kann. Für die Schia ist er in jedem Fall ein Führer in der Tradition des Propheten und des vierten Kalifen Ali.

Jahiliya: «Unwissenheit», bezeichnet allgemein die vorislamische Zeit in Arabien, zuweilen auch die außerislamische —- im islamischen Verständnis vorislamische — Welt.

Jihad (auch Gihad): «Das Sich-Bemühen» um den Islam; die Tragweite des Begriffes reicht von dem Bemühen, ein besserer Muslim zu werden, bis hin zur umstrittenen Form der Ausbreitung des Islams durch einen «heiligen Krieg». Jihad/Gihad meint aber auch das Bemühen um die friedliche Ausbreitung des Islams.

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Kaaba: [die; arabisch ka'b, "Würfel"], würfelförmiges (12×10×15 m), mit schwarzen Teppichen (Kiswa) bedecktes Gebäude in Mekka, das als zentraler Kultort des Islams verehrt wird. In der östlichen Ecke des sonst leeren Gebäudes befindet sich der "schwarze Stein" (Hadschar), der bereits vor Mohammed Kultzentrum arabischer Stämme war. Die Kaaba soll von jedem Moslem einmal im Leben besucht werden. Nach islamischer Ansicht stammt die Kaaba von Abraham.

Kalif: «Nachfolger, Stellvertreter», bezeichnet den politischen und religiösen Führer der muslimischen Gemeinde nach dem Tode Mohammeds, wurde zugleich mit «amir al-muminin» angesprochen, wobei letztere Bezeichnung später auch auf verschiedene Herrscher in verschiedenen Teilen der muslimischen Welt übergegangen ist. Kalifen konnte es hingegen nur einen geben, ungeachtet einiger Gegen-Kalifen. Das letzte panislamische Kalifat wurde in der Türkei nach der Absetzung des letzten osmanischen Sultans in den zwanziger Jahren abgeschafft.

Mahdi: Der «Rechtgeleitete», Gottes Gesandter zum jüngsten Gericht, der am Ende der Zeiten für die Wiederherstellung des wahren, durch korrupte Herrscher entstellten Islam sorgen wird.

Majlis: «Zusammentreffen», heute meist eine Art Parlament.

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Mekka: Das eigentliche religiöse Zentrum des Islams. Zur dortigen Kaaba hat der Muslim einmal im Leben den Hajj zu absolvieren, so es ihm gesundheitlich und finanziell möglich ist.

Moschee: Zentrum der Gemeinde, keineswegs nur als Ort des Gebetes verstanden; deshalb meist von kulturellen und sozialen Einrichtungen, von Bibliotheken bis zu Armenküchen, umgeben.

Mufti: Rechtsgelehrter mit Kompetenz zur Erstellung von Rechtsgutachten.

Scharia (auch sari´a): Gesamtheit des islamischen Rechtes in seiner ganzen politischen und religiösen Ausformung. Zu den Grundlagen zählen der Koran, die Sunna (Hadith) sowie die beiden Rechtsmethoden des «ijma» und des «qiyas». «Ijma» ist der Konsens aller Rechtsgelehrten. «Qiyas» ist der Analogieschluss für den Fall, dass alle vormaligen Quellen und Vorgehensweisen in einer bestimmten Frage kein Ergebnis erbracht haben. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, steht dem Rechtsgelehrten «ray», die Bildung einer eigenen Meinung, offen. Daneben existierte seit Mohammed auch stets das Gewohnheitsrecht, das allerdings nicht in Widerspruch zur Scharia stehen durfte.

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Schia/Schiiten: «Partei» Alis, des 4. Kalifen und Schwiegersohns Mohammeds; in der Folgezeit die zweite große islamische Richtung, die sich vor allem wegen eigener Nachfolgevorstellungen von der Mehrheitsrichtung der Sunniten abspaltete. Schiiten akzeptieren nur Muslime als Kalifen, die ihren Stammbaum auf Mohammed oder Ali zurückführen können, während dies bei den Sunniten jeder befähigte Muslim sein kann. Im Laufe der Zeit haben sie eigene religiöse Vorstellungen entwickelt. Auch in sich haben die Schiiten mehrere Zweige gebildet. Schiiten machen rund 10 Prozent aller Muslime aus und leben heute vor allem in Iran, den Golfstaaten, Libanon, Pakistan und Afghanistan.

Shura (auch: sura): Die den Herrscher beratende Versammlung der Stammesoberen, heute auch stellvertretend für eine Art Parlament; ursprünglich vom ersten Kalifen eingesetztes Gremium zur Wahl eines Nachfolgers.

Sufismus, Sufis: Mystische Richtungen des Islam, organisiert in Orden bzw. Bruderschaften. Nicht selten vom orthodoxen Islam abgelehnt, führen Sufismus und orthodoxer Islam jedoch meist eine Art natürliches Miteinander.

Sunna/Sunniten: «Tradition», bezeichnet die Anhänger der Mehrheitsrichtung im Islam (etwa 90 Prozent), im Gegensatz zu den Schiiten. Außerdem bezeichnet Sunna die Überlieferung von Leben und Handeln des Propheten als Vorbild für Leben und Handeln der Muslime (niedergeschrieben in der Hadith, die neben dem Koran ein Teil des islamischen Rechts ist).

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Thora: [auch 'tora; hebräisch, "Anweisung, Belehrung"], in der jüdischen Überlieferung: 1. im engsten Sinne die verbindliche gesetzliche Offenbarung vom Sinai im 1.–5. Buch Mose; 2. der Pentateuch (1.–5. Buch Mose), die "schriftliche Thora", als maßgeblicher Teil des Kanons der Heiligen Schriften, für die synagogale Schriftlesung nach traditionellen Vorschriften auf Pergament als Buchrolle geschrieben; 3. die "mündliche Thora", die verbindliche Tradition bis zum Abschluss der Mischna um 200 n. Chr., ebenfalls als Offenbarung vom Sinai verstanden; 4. die verbindliche religiöse Tradition überhaupt.

Umar (Omar): Umar, Omar I., Omar ibn el-Chattab, Kalif 634–644, geboren um 592 in Mekka, gestorben 644 in Medina (ermordet); unter seiner Regierung dehnte sich das Islamische Reich über Ägypten, Syrien und Persien aus. Er führte die islamische Ära (nach der Hidschra) ein.

Umma: «Gemeinde», die Gemeinschaft aller Muslime, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Richtung und von staatlichen oder ethnischen Grenzen.

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[Quellen: Bertelsmann Discovery Lexikon 1997, Neue Züricher Zeitung online, Dossier "Islamismus": Glossar: www.nzz.ch]

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